Heiße Suppe landete auf der BrustLufthansa-Passagierin wollte Schmerzensgeld

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Lufthansa Flughafen dpa

Eine Lufthansa-Maschine (Symbolbild)

Köln – Eine Flugpassagierin aus Luxemburg hatte sich auf einem Interkontinentalflug von München nach New York mit heißer Suppe verbrüht. Von der Lufthansa, die ihren Sitz in der Domstadt hat, verlangte sie daraufhin Schmerzensgeld. Das Kölner Landgericht wies die Forderung in einem nun bekannt gewordenen Urteil aber zurück.

Streitig war zwischen den Parteien sowohl die Temperatur der Steinpilzcremesuppe als auch die Sitzposition der Klägerin, die eine fünfstellige Schmerzensgeldsumme gefordert hatte. Die Klägerin gab an, dass sie die Suppe in aufrechter Sitzposition habe essen wollen und dafür die Schale in der linken Hand gehalten habe. Die Schüssel sei aber so heiß gewesen, dass sie sie schnell wieder habe absetzen wollen. Dabei sei ein Teil der Suppe in ihren Ausschnitt geflossen und habe Verbrennungen zweiten Grades verursacht.

Keine angemessene Versorgung

Weiter beklagte die Passagierin, dass die Versorgung ihrer Verbrennung an Bord nicht angemessen gewesen sei. So habe sie statt dem verlangten zerstoßenen Eis in einer Stoffserviette nur einen Becher mit Eiswürfel und eine Papierserviette zum Kühlen erhalten. Auch sei im Flugzeug kein Arzt ausgerufen oder Brandsalbe gereicht worden. Nach der Landung in New York sei ihr zudem nicht die Adresse einer auf Brandverletzungen spezialisierten Klinik, sondern nur die Adresse eines normalen Krankenhauses genannt worden.

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Die Lufthansa bestritt die Angaben der Luxemburgerin. Die Suppe sei nicht zu heiß gewesen, die Frau habe in stark zurückgeneigter Sitzposition essen wollen. Dem folgte das Gericht, da anders die Verbrennungen an der Brust der Klägerin nicht zu erklären seien. „Hätte die Klägerin aufrecht gesessen und wäre die Porzellanschale wirklich so brühend heiß gewesen, hätte die Klägerin die Suppe wohl höchstens umgekippt. Es wäre ihr nicht gelungen, die Schale bis zur Brust anzuheben.“

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