Kölner Stalker„Pulverteufel“ bekommt Bewährung

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Das Landgericht in Köln

Köln – Nach 23 Verhandlungstagen vor einer Berufungskammer vor dem Landgericht ist der als „Pulverteufel“ bekannt gewordene Mann (48) verurteilt worden. Die Strafe von zehn Monaten und einer Woche Gefängnis auf Bewährung erging wegen Nachstellung einer Frau. In dem Berufungsprozess hatte sich der Stalker gegen ein Urteil des Amtsgerichts Leverkusen zur Wehr gesetzt, das ihn im Februar 2015 zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt hatte.

Berühmt-berüchtigt wurde der Mann wegen eines Vorfalls am 24. April 2018. Damals sollte der Koffer des 48-Jährigen von Justizwachtmeistern kontrolliert werden. Dabei kam es zu einer leichten Verpuffung und weißes Pulver wurde freigesetzt. Was folgte war ein beispielloser Polizei- und Feuerwehreinsatz. Da die Beschaffenheit der Substanz zunächst unbekannt war, wurde sogar eine Dekontaminationseinheit der Feuerwehr für chemische und biologische Stoffe angefordert. Das Justizzentrum an der Luxemburger Straße wurde in Teilen gesperrt.

Hausverbot wegen Vorfall mit weißem Pulver

In einem Dekontaminationszelt wurden der Angeklagte und drei Wachtmeister, die mit dem Pulver in Berührung gekommen waren, gereinigt. Später stellte sich die Substanz als harmlos heraus. Gegen den 48-Jährigen wurde ein Hausverbot ausgesprochen.

Da der Berufungsprozess aber weiterlief, durfte sich der 48-Jährige von diesem Zeitpunkt an nur noch in Begleitung von Wachtmeistern im Haus an der Luxemburger Straße bewegen. Vor den Verhandlungen wurde er jeweils von Kopf bis Fuß von Mitarbeitern durchsucht. Dabei kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Pulverteufel und Wachtmeistern.

Erst in der vergangenen Woche hatte der 48-jährige Mann in der Sicherheitsschleuse sich entkleidet, woraufhin er vom Sicherheitspersonal vor die Tür gesetzt wurde. Erst als er wieder ordnungsgemäß bekleidet war, durfte er das Gebäude erneut betreten. (EB)

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