Mutmaßliche Vergewaltigung an KarnevalVerfahren gegen zwei Angeklagte eingestellt

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Eine mutmaßliche Vergewaltigung an Karneval 2020 beschäftigt das Kölner Landgericht.

Köln – Im Prozess um eine Vergewaltigung an Karneval 2020 steht nur noch der 35-jährige Angeklagte vor Gericht. Die Verfahren gegen einen 31- und einen 42-Jährigen sind am Mittwoch eingestellt worden. Die Anklage hatte dem 31-jährigen Landschaftsgartenbauer Anstiftung zur Vergewaltigung, dem 42-jährigen Arzt Unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen.

35-Jähriger muss sich weiter verantworten

Laut dem Vorsitzenden Richter Benjamin Roellenbleck hätten sich die Vorwürfe gegen die beiden Angeklagten in der bislang durchgeführten Beweisaufnahme nicht erhärtet. Der 42-Jährige zahlte 3000 Euro Schmerzensgeld an die Nebenklägerin, der 31-Jährige 1500 Euro. „Der Vorwurf der Anstiftung zur Vergewaltigung gegen meinen Mandanten stand von Beginn an auf sehr wackligen Füßen“, sagte Verteidiger Christoph Klein im Anschluss an die Einstellung zur Rundschau. Der 35-Jährige muss sich weiterhin wegen Vergewaltigung in dem Prozess verantworten.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft, hatte der 31-Jährige im jecken Treiben 2020 eine damals 21-Jährige kennengelernt und später einvernehmlich Sex mit ihr auf seinem Hotelzimmer gehabt. Anschließend soll dann der 35-Jährige ebenfalls Sex mit der schlafenden Frau gehabt haben — jedoch nicht einvernehmlich, weshalb Vergewaltigung angeklagt ist. Die Anklage war zunächst davon ausgegangen, dass der 31-Jährige seinen 35 Jahre alten Zimmergenossen zu der Vergewaltigung in einem Chat mit dem Titel „Stich-Gruppe“ angestiftet hatte.

Vergewaltigung gefilmt  und in Chatgruppe gestellt

Laut Anklage diente die Chatgruppe „dem Austausch und Wettbewerb hinsichtlich sexueller Eroberungen“ der 14 Gruppenmitglieder. Der 42-Jährige soll die mutmaßliche Vergewaltigung gefilmt und ebenfalls in der Chatgruppe gepostet haben. Laut Gericht sei die Nebenklägerin auf den Aufnahmen jedoch „nicht identifizierbar“ zu erkennen gewesen.

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Die anschließende Vernehmung der mutmaßlichen Geschädigten fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Prozess wird fortgesetzt. (bks)

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