Prozess wegen VolksverhetzungPriester entschuldigt sich in Köln für Beschimpfungen

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Land- und Amtsgericht Eingang dpa

Der Eingang zum Landgericht und Amtsgericht in Köln 

Köln – Der polnische Priester, Lehrbeauftragte und Theologe Dariusz Oko (61) musste am Ende nicht auf Knien nach Canossa rutschen. Doch ohne „richtige Entschuldigung“ und eine „deutliche Distanzierung von den genutzten Ausdrücken und Vergleichen“ in seinem Artikel „Über die Notwendigkeit homosexuelle Cliquen in der Kirche zu begrenzen“ wäre der Prozess wegen Volksverhetzung vor dem Kölner Amtsgericht nicht eingestellt worden.

Aber Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn bestand darauf und so entschuldigte sich der 61-Jährige schließlich. Oko versicherte, dass er mit seinem Text nicht alle Homosexuellen angegriffen habe. Er habe nur homosexuelle Missbrauchstäter in der katholischen Kirche gemeint. Oko versprach, darauf zu achten, „solche Ausdrücke nicht mehr zu benutzen“.

Der Prozess wurde gegen Geldauflage zugunsten der Opferschutzorganisation „Weißer Ring“ eingestellt. Oko muss 3000 Euro, sein Mitangeklagter — der verantwortliche Redakteur und frühere Bamberger Dogmatik-Professor — Johannes Stöhr 4000 Euro zahlen. Obwohl ihn eine geringere Schuld traf, ist der Betrag für Stöhr aufgrund seines besseren Einkommens höher. Stöhr hatte eingeräumt, einige „sprachliche Vergleiche könnten verletzend“ gewesen sein. Er versprach, zukünftig mehr Sorgfalt walten zu lassen.

Anhänger Okos applaudierten frenetisch im Gerichtssaal

Im Frühjahr 2021 hatte Oko in der in Köln in einer Auflage von 1500 Exemplaren erscheinenden Zweimonatsschrift „Theologisches“ den strittigen Artikel in zwei Teilen veröffentlicht. Darin werden Homosexuelle, so die Anklage, als „Kolonie von Parasiten“, „Krebsgeschwür“ und „Plage“ bezeichnet. Weiter beklagte Oko, der an der kirchlichen Johannes-Paul-II.-Universität in Krakau lehrt, eine angebliche Dominanz von Homosexuellen in der katholischen Kirche. Demnach befinde sich die Kirche im Griff einer homosexuellen „Lavendel-Mafia“, in der „Homoideologie“ und „Homohäresie“ herrsche. Jesus habe die Kirche aber nicht als „Schwulenclub“ gegründet. Am Ende der dreistündigen Verlesung des Textes durch Amtsrichterin Sophie Schwartz applaudierten die zahlreichen Anhänger des Priesters frenetisch. Meinungsäußerungen von Zuschauern werden in der Regel vom Gericht unter Androhung von Ordnungsgeldern unterbunden. Richterin Schwartz lächelte stattdessen.

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Viele polnische Mitbürger und Journalisten waren zu dem Prozess erschienen. In Polen hatte der Fall hohe Wellen geschlagen, nachdem das Amtsgericht Strafbefehle gegen die beiden Angeklagten verhängt hatte. Vize-Justizminister Marcin Romanowski sah „freiheitsfeindliche Tendenzen im deutschen Rechtsschutzsystem“.

Den Fall angezeigt hatte der Münchener Geistliche Wolfgang Rothe, der nach eigenen Angaben „viele Hassbotschaften“ aus Polen, aber auch aus „rechtskatholischen und rechtskonservativen Kreisen in Deutschland“ erhielt. „Theologisches“ sei zwar nur „ein Nischenblatt, aber für Hass und Hetze“ dürfe es keinen Raum geben, so Rothe.

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