SPD-Ratsmitglied angezeigtStaatsanwaltschaft ermittelt gegen Anzeigeerstatterin

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Symbolbild

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Köln – Überraschende Wende im Fall des SPD-Politikers, gegen den die Staatsanwaltschaft Köln seit Juli wegen eines Sexualdelikts ermittelt. Die Frau, die den Kommunalpolitiker angezeigt hatte, ist nun selbst in den Blick der Behörde gerückt.

„Die bisher durchgeführten Ermittlungen haben Anlass gegeben, gegen die Anzeigeerstatterin ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung aufzunehmen“, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer der Rundschau. Im Zuge dessen sei die Wohnung der jungen Frau durchsucht worden. Dabei wurden Beweismittel sichergestellt. „Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel sowie die Ermittlungen insgesamt dauern an“, erklärte Bremer. Weitere Details wollte er nicht nennen.

Es gab keine Gegenanzeige des Beschuldigten

Relevante Beweismittel in einem solchen Fall können zum Beispiel schriftliche Aufzeichnungen, Computer und Mobiltelefone sowie SMS- und Chatprotokolle sein. Auf Nachfrage betonte Bremer, dass die Staatsanwalt nicht aufgrund einer Gegenanzeige des Beschuldigten oder anderer Personen, sondern aufgrund ihrer eigenen Ermittlungen das Verfahren aufgenommen und die Durchsuchung veranlasst habe.

Das beschuldigte Mitglied der SPD-Fraktion im Stadtrat hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe Mitte Juli seine Ämter und Funktionen in der SPD ruhen lassen, nimmt diese aber seit Ende August wieder wahr – auch aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes, da eine längere Abwesenheit in Rats- und Gremiensitzungen Spekulationen über die Identität des Beschuldigten hätte auslösen können.

Der falschen Verdächtigung macht sich schuldig, wer vor einer öffentlichen Stelle bewusst den unwahren Eindruck erweckt, ein anderer habe eine Straftat begangen. Der Straftatbestand der falschen Verdächtigung kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet werden.

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