Stadt Köln verklagtSchmerzensgeld-Klage wegen „Stolperfalle“ abgewiesen

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Augen auf auf Kölner Bürgersteigen: Lose Platten können leicht zu Stolperfallen werden.

Augen auf auf Kölner Bürgersteigen: Lose Platten können leicht zu Stolperfallen werden.

Köln – Hochstehende Kanten von Gehwegplatten, loses Kopfsteinpflaster, Schlaglöcher – gelegentlich erweist sich der Fußweg als wahrer Hindernisparcours. Laut einem nun bekannt gewordenen Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) müssen Fußgänger sich aber den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen. Daran ändert auch ein von dem Fußgänger getragener, sperriger Gegenstand nichts. Fußgänger könnten „keine vollständige Gefahrlosigkeit erwarten“, heißt es in dem Beschluss des 7. Senats am OLG Köln, und müssten die Straße so hinnehmen, wie sie sich „erkennbar darbietet“.

Mit Getränkekiste gestürzt

Ein Fußgänger, der im Juli 2018 eine Getränkekiste schleppte, war in der Südstadt in einer langgezogenen Gehweg-Mulde gestürzt. Wegen der Kiste habe er die auf 30 Zentimetern Länge rund vier Zentimeter Höhenunterschied aufweisende Vertiefung nicht sehen können. Er sei dann über eine von Pflastersteinen gebildete Kante gestolpert, führte der Mann in seiner Klage aus. Bei dem Sturz zog er sich einen Mittelhandbruch zu, unter dessen Folgen er bis heute leidet. Weil die Stadt durch Anwohnerbeschwerden Kenntnis von der Gefahrenstelle hatte, diese aber nicht beseitigt habe, verklagte er die Stadt auf 7000 Euro Schmerzensgeld.

Kaum Aussicht auf Schadensersatz

Deutlich über 100 Schadensersatzforderungen im Jahr gehen bei der Stadt Köln in Zusammenhang mit Fußgängerunfällen auf Bürgersteigen ein. In den Jahren 2014 bis 2016 waren es nach Aussage der Verwaltung beispielsweise rund 400 solcher Schreiben von Betroffenen. 2017 kamen nochmals 174 dazu. Aktuellere Zahlen konnte die Stadtverwaltung gestern auf Nachfrage nicht liefern.

Ersatzleistungen wurden bei den rund 400 Forderungen von 2014 bis 2016 in nur 15 Fällen gewährt. Insgesamt beläuft sich die ausgezahlte Summe auf rund 41 000 Euro.

Das Kontrollsystem der Stadt für Schäden an Bürgersteigen und Wegen steht seit Jahren in der Kritik, wird aber nicht verändert. Die Intensität der Kontrollen richtet sich nämlich danach, wie stark die dazugehörige Straße befahren wird. Für stark frequentierte Straßen sehen die Richtlinien engere Kontrollintervalle vor, in deren Zuge auch die Bürgersteige mitkontrolliert werden. Das führt dazu, dass beispielsweise die Bürgersteige an der Nord-Süd-Fahrt deutlich mehr in Augenschein genommen werden als ein viel begangener Fußweg, der zu einem Seniorenzentrum führt. (ngo)

Bereits im Oktober 2019 war die Klage des Mannes vom Landgericht zurückgewiesen worden. Gegen die Entscheidung legte er Berufung vor dem OLG ein. Die wurde nun vom 7. Senat ebenfalls zurückgewiesen. Auf den vom Kläger vorgelegten Lichtbildern von der Stelle sei „keine erkennbare und nicht mehr beherrschbare Gefahrenquelle“ erkennbar. Die leichte Mulde sei großflächig und die von den Pflastersteinen gebildete Kante für Fußgänger bei „durchschnittlicher Sorgfalt und Aufmerksamkeit“ kein Hindernis.

Dass der Kläger bei der zuvor bereits zurückgelegten Wegstrecke die Stelle „zu keinem Zeitpunkt“ habe erkennen können, sei „nicht nachvollziehbar“. Auch der vor dem Bauch getragene Getränkekasten genüge nicht als Begründung.

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