Zweifel an BankpapierenKlage von Strauß-Sohn in Köln teilweise abgewiesen

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Köln – Max Strauß hatte mit einer Klage vor dem Kölner Landgericht nur teilweise Erfolg. Der Sohn vom früheren bayrischen Ministerpräsidenten und CSU-Vorsitzenden, Franz Josef Strauß, hatte gegen den Verlag des Buches „Macht und Missbrauch“ auf Unterlassung geklagt.

Der Verlag sollte nicht weiter behaupten dürfen, Franz Josef Strauß habe seinen Kindern ein Erbe von 300 Millionen D-Mark hinterlassen. Bereits 2013 hatte das Landgericht Köln dem Autor des Buches, Dr. Wilhelm Schlötterer, diese Äußerung untersagt. Die Entscheidung war damals sowohl vom Oberlandesgericht Köln sowie vom Bundesgerichtshof bestätigt worden.

Zweifel an Bankpapieren

In dem aktuellen Verfahren untersagte das Gericht nun auch dem Verlag die von Max Strauß angegriffene Äußerung. Das Gericht hatte die Echtheit eines neu vorgelegten internen Bankpapiers zum angeblichen Vermögen des Erblassers Strauß angezweifelt. Die angeblichen Unterzeichner des Dokuments hatten angegeben, dass es sich nicht um ihre Unterschriften handelte. Auch konnten sie sich nicht an den Vorgang erinnern. 

Nicht folgen wollte das Gericht dem von Strauß zusätzlich verlangtem Anspruch auf Auskunft zu den Verkaufszahlen des Buches, um so eine Geldentschädigung beim Verlag geltend machen zu können. Insoweit wurde die Klage abgewiesen, weil er Ansprüche zu spät geltend gemacht hatte. Denn erstmals Kenntnis von der Behauptung, sein Vater habe ihm und seinen Geschwistern 300 Millionen D-Mark vererbt, hatte Strauß bereits 2011. Eine Auskunft habe er aber erstmals 2017 vom Verlag verlangt. Dieser Umstand spreche dagegen, dass seitens des Klägers ein dringendes Bedürfnis für eine Geldentschädigung bestehe. (bks)       

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