27-Jähriger verurteiltKellerbrand bringt Drogenplantage ans Tageslicht

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Symbolbild

  • Ein Kellerbrand im Oktober 2018 wurde in Euskirchen schnell gelöscht.
  • Als Polizeibeamte in den Wohnungen nachschauten, ob sich noch Personen im Haus befinden, entdeckten sie im Schlafzimmer eines 27-Jährigen einen Zeltschrank, der zu einer kleinen, professionellen Drogenanbaustätte umgerüstet worden war.
  • Nun wurde das Urteil bekanntgegeben.

Euskirchen – Als es im Oktober 2018 im Keller eines Mehrfamilienhauses im Euskirchener Stadtgebiet brannte, waren die Flammen dank der Feuerwehr schnell unter Kontrolle.

Doch als Polizeibeamte in den Wohnungen nachschauten, ob sich dort noch Personen befinden, entdeckten sie im Schlafzimmer eines 27-Jährigen einen Zeltschrank, der zu einer kleinen, professionellen Drogenanbaustätte umgerüstet worden war. Acht junge Cannabis-Pflänzchen reckten sich der Beleuchtungsanlage entgegen, ein weiterer Anzuchttopf war leer.

Die Polizei sammelte die Anlage ein, dazu Spezialdünger und die präzise Anleitung, wie man Marihuana am besten anbaut, wann und wie viel beheizt, gewässert und beleuchtet werden soll. Knapp drei Monate nach Entdeckung der Mini-Plantage kamen die Beamten wieder mit einem Durchsuchungsbeschluss.

Marihuana hinterm Toaster

Die Fahnder wurden wieder fündig. Daher musste der 27-Jährige nun auf der Anklagebank Platz nehmen. Er hatte nämlich zwischenzeitlich 120 Gramm getrocknete Marihuana-Blüten gekauft.

Außer den Drogen in Plastiktüten und -dosen in der Küche hinter dem Toaster, im Schlafzimmer und im Flur hatte der Handwerker eine CO2-Waffe, einen verbotenen Teleskopschlagstock, einen Schieferhammer sowie eine Feinwaage in der Wohnung.

2850 Euro im Küchenschrank hielten die Beamten für Drogengeld. Vor dem Euskirchener Schöffengericht räumte der 27-Jährige ein, dass er Cannabis für den Eigenbedarf züchten wollte, und dass er das Marihuana ebenfalls für sich erworben habe. 15 Gramm habe er selbst konsumiert. Die restlichen 105 Gramm wurden im Generalzollamt Köln analysiert. Darin befanden sich 14,8 Gramm Tetrahydrocannabinol, kurz THC, also der Wirkstoff, der die berauschende Wirkung in Haschisch hervorruft.

Weit über einer „geringfügigen Menge“

Es handele sich um eine Menge, die die vom Gesetzgeber festgelegte „geringfügige Menge“ um das Zweifache überschreite, stellte der Vorsitzende des Schöffengerichts, Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen, fest. Der Staatsanwalt forderte, den Angeklagten wegen des unerlaubten Anbaus und Besitzes von Cannabis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und zwei Wochen zu verurteilen.

Verteidiger Gottfried Reims bat das Gericht, 90 Tagessätze nicht zu überschreiten , weil eine höhere Strafe ins Führungszeugnis eingetragen werde und dem Umschüler den Einstieg in den neuen Beruf verwehre. Zudem sei sein Mandant clean.

Gericht folgt dem Staatsanwalt

Doch das Gericht folgte dem Antrags des Staatsanwaltes. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Der Angeklagte muss sich halbjährlich Drogenscreenings unterziehen. Er habe sich das Rauschgift besorgt, obwohl bei ihm die Drogenplantage gefunden worden war, heißt es in der Urteilsbegründung.

Die 2850 Euro, so der Angeklagte, habe er sich für eine dringende Autoreparatur von seinem Vater geliehen. Das Geld wird nun mit den Verfahrenskosten verrechnet. Der Richter merkte an, die Anklagebehörde hätte auch von „Rauschgifthandel mit Waffen“ ausgehen können. Dies hätte dann wesentlich härter geahndet werden müssen.

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