Landwirt verurteiltRehkitz bei Mahd schwer verletzt

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Symbolbild

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Euskirchen – „Ihnen musste klar sein, dass das Tier große Schmerz gelitten hat“, erklärte Richter Gisbert Unkelbach. Er verurteilte gestern einen Landwirt aus dem Zülpicher Stadtgebiet vor dem Euskirchener Amtsgericht wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro. Damit verdoppelte er die Forderung der Staatsanwältin.

Laut Anklage hatte der Landwirt am 16. Juli 2013 beim Mähen einer Wiese einem Rehkitze zwei Läufe abgetrennt und einen dritten Lauf schwer verletzt. Dies habe er nicht absichtlich getan, so Unkelbach. Vermutlich habe er das Kitz zuvor nicht gesehen. Es sei wohl erst im letzten Moment und für den Fahrer nicht sichtbar aus dem rund 40 Zentimeter hohen Gras aufgesprungen. Beim weiteren Mähen aber habe er das verletzte Tier vom erhöhten Sitz seiner Maschine aus entdeckt, es aber liegenlassen. „Dass Sie es gesehen haben, ist für mich erwiesen“, so Unkelbach.

Eigentümer oder Pächter von Flächen sind nicht gesetzlich verpflichtet, diese vor einer Mahd von Jägern begehen zu lassen. Das erklärt Reinhold Wanasek, Obmann für Pressearbeit bei der Kreisjägerschaft Euskirchen. Wohl aber müssten Maßnahmen zum Tierschutz ergriffen werden.

Das könnten auch „verstänkerte“ Lappen sein, die etwa mit Petroleum oder Rasierwasser getränkt seien. Dies dürfe nicht zu früh vor der Mahd geschehen. Landwirtschaftliches Gerät werde von Wildtieren erst sehr spät als Gefahr erkannt, so Wanasek. Sie sehen in ihnen keine natürlichen Feinde. „Die riechen nicht“, erklärt er.

Problematisch sei das hohe Tempo von etwa 16 Stundenkilometern der Mäh- und Erntemaschinen: „Hasen werden da mitgeerntet.“ Empfohlen sei deshalb Schrittgeschwindigkeit. Ebenfalls problematisch sei Mähen in der Dunkelheit. „Im Lichtkegel der Maschinen weichen die Tiere nicht aus“, sagt Wanasek. (mjo)

Nicht unerheblich für das Urteil war die Aussage des Eigentümers der Wiese. Der hatte den 51-jährigen Angeklagten bei der Arbeit beobachtet. Dabei sei ihm aufgefallen, dass dieser den Traktor sehr schnell bewegt und sich mehrfach hektisch nach links hinten umdreht habe. Später habe er selbst auf der Wiese die Stelle in Augenschein genommen, zu der der Angeklagte immer wieder geschaut habe. Dort habe er dann das schwer verletzte Tier entdeckt und einen Jäger verständigt.

„Wenn ich die Verletzungen an den Läufen sehe, hat das Kitz definitiv gestanden, als es verletzt wurde“, so die Einschätzung eines Jägers vor Gericht. Es sei aber auch möglich, dass das Kitz erst kurz vor der Berührung aufgesprungen sei, so dass der Landwirt es nicht sehen konnte. „Was zehn Meter vor meinem Traktor passiert, kann ich nicht sehen“, erklärte der Angeklagte. Mit Kitzen, die sich im Gras versteckten, habe der Angeklagte zu dieser Jahreszeit nicht mehr rechnen müssen. Sie seien alt genug gewesen, um bei Gefahr wegzulaufen, erklärten gleich zwei Jäger vor Gericht.

„Das Urteil muss generalpräventiv für andere Landwirte sein“, begründete Unkelbach seinen Richterspruch.

In einer Pressemitteilung begrüßte die Tierschutzorganisation „PETA“ gestern „ausdrücklich diese Verurteilung“. Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechtsabteilung, erklärte: „PETA erwartet, dass gegen den Pächter der Flächen ebenfalls Anklage wegen Verstoßes gegen die Garantenpflicht erhoben wird.“ Richter Unkelbach hatte den Pächter bei der Verhandlung eindringlich darauf hingewiesen, dass er nicht als Zeuge aussagen müsse. Darauf hin verzichtete dieser auf eine Aussage.

Der Wieseneigentümer hatte den Angeklagten an jenem Juli-Tag beobachtet, weil bei dessen erstem Mäheinsatz Anfang Juni zwei Kitze verendeten. Er habe den Pächter angewiesen, dass der nun Angeklagte mehr Vorsicht walten lassen solle. Der Angeklagte erklärte vor Gericht, dass ihn niemand über die beiden verendeten Kitze informiert habe.

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