Ein Prozess wegen besonders schweren Raubes stockt, weil das Opfer nicht vor Gericht erscheint.
LandgerichtMesserattacke in Leverkusen bisher nicht nachzuweisen

In einem Haus an der Friedensstraße in Wiesdorf wurde am 12. Februar ein Mann verletzt. Was genau geschah und wie es dazu kam, versucht eine Große Strafkammer am Kölner Landgericht jetzt aufzuklären.
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Wie war es denn nun? Hat Hassan L. (Name geändert) am 12. Februar einen Mann in ein Haus in der Friedensstraße gelockt, im Flur die Treppe heruntergeworfen, sich auf ihn gesetzt, ihn geschlagen, ein Messer an den Hals gehalten und dann gezwungen, seine Jacke, seine Schuhe und seine Hose abzugeben? Außerdem sein Portemonnaie, in dem 200 Euro waren? Diese Anklage trug am Donnerstag Staatsanwalt Nicolas Pohl im Kölner Landgericht vor. So hatte es auch das Opfer berichtet, nachdem es barfuß zur Polizeiwache an der Heymannstrasse gegangen war.
Hassan L. hingegen sagt, er habe sich an jenem Februarabend nur nachdrücklich darum bemüht, sein Geld von dem Bekannten zurückzubekommen. Er habe mit einem Freund in der Wohnung Playstation gespielt und Pizza gegessen, als das Opfer plötzlich in der Tür gestanden habe. Schnell sei es um die 3000 Euro gegangen, die er dem Mann ein paar Monate vorher geliehen hatte. Mit dem Geld sollte der Weg der Eltern von Bulgarien nach Deutschland finanziert werden. Auch sie waren auf der Flucht.
Angeklagter mit harmloser Version
In der Wohnung sei es zum Streit gekommen, und er habe dem drei Jahre älteren Bekannten auch drei Backpfeifen verpasst, so der 26‑Jährige. Er habe sich von dem Schuldner „verhöhnt und gedemütigt“ gefühlt. Ein Messer mit einer 15 Zentimeter langen Klinge kam in der Version des gebürtigen Syrers nicht vor. Und dass der Mann barfuß bei der Polizei erschien – Fotos von der Wache zeigen das –, erklärte der Angeklagte so: Der Bekannte habe in der Wohnung seine Schuhe ausgezogen und zunächst vergessen. Später habe er ihm verboten, die Sneaker anzuziehen. Mit einem Handyfoto wollte der Angeklagte belegen, dass die Begegnung in der Wohnung war, nicht im Treppenhaus.
Das Problem dabei: Die Metadaten passten nicht. Zur Zeit der Aufnahme war das Opfer schon auf der Polizeiwache und machte seine Aussage. Vielleicht war das Smartphone auf eine falsche Zeitzone eingestellt. Ein kleineres Rätsel, das Michael Greve, Vorsitzender Richter der 23. Großen Strafkammer, am Donnerstag nicht zu lösen vermochte.
Viel problematischer aber war: Das Opfer tauchte nicht im Landgericht auf, war auch telefonisch nicht zu erreichen. Also versuchte Greve, die Polizei nach Rheindorf-Nord in die Unstrutstraße zu schicken. Ergebnislos, der Mann erschien am Donnerstag nicht.
Schon einmal eine brutale Attacke
Nicht so günstig für Hassan L. sind seine fünf Vorstrafen aus den vergangenen fünf Jahren. Erst recht, weil er noch bis nächsten Februar unter Bewährung steht. Unter den Strafen war zwar auch eine Sachbeschädigung, weil er im März 2021 an Karneval in Schlebusch so lange auf einer Parkbank herumgesprungen war, bis die kaputtging. Auch die letzte Verurteilung, weil Hassan L. mit einem getunten E-Scooter und abgelaufenem Kennzeichen auf der von-Knoeringen-Straße erwischt wurde, spielt keine große Rolle.
Aber die ausgesprochen brutale Attacke auf eine 16-Jährige vor vier Jahren im Park an der Hamberger Straße schadet dem Bild des Angeklagten: Da hat er immer wieder – so steht es im Urteil des Amtsgerichts Leverkusen – auf das Opfer eingeschlagen und -getreten, ihr eine Haarsträhne abgeschnitten, ein Getränk über den Kopf gegossen und womöglich mit dem Tode bedroht. Ob er ihr dabei tatsächlich ein Messer an den Hals gehalten hat, blieb in diesem Verfahren strittig. Die 50 zusätzlichen Ohrfeigen sind aber belegt.
