Der Mann, der vorigen November seine Freundin in Opladen geradezu hingerichtet hatte, muss auf unabsehbare Zeit in eine Klinik. Was den Mord angeht, gab es einen Freispruch.
UrteilMordprozess von Leverkusen endet mit Einweisung in die Psychiatrie

Am 19. Juni hatte der Prozess gegen Christos F. (Name geändert) begonnen. Der Tatvorwurf lautete auf Mord, wegen besonderer Grausamkeit. Am Ende bleibt eine Verurteilung wegen Totschlags, der 34-Jährige muss in eine Psychiatrische Klinik.
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Es hatte sich nach den Plädoyers vorige Woche schon abgezeichnet. Seit Montagmittag herrscht Gewissheit: Die 5. Große Strafkammer am Kölner Landgericht schickt Christos F. (Name geändert) in eine Klinik, und das auf unabsehbare Zeit. „Von Ihnen geht eine nicht zu überbietende Gefahr für junge Frauen aus. Sie sind eine tickende Zeitbombe“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Koerfers. Und ergänzte: „Sie werden eine sehr lange Behandlung brauchen.“ Der 34 Jahre alte Angeklagte ist aber nur sehr bedingt schuldfähig, und zwar wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung, die Gutachter Martin Kramps als „komplex“ beschrieben hatte. Sie verändere die Persönlichkeit des Mannes, der nach Jahren des Umherirrens in Deutschland schließlich in Opladen eine Bleibe gefunden hatte.
Von Ihnen geht eine nicht zu überbietende Gefahr für junge Frauen aus.
In seiner Wohnung nahe des Wupperufers kam es am frühen Abend des 21. November 2025 zu einem unvorstellbaren Gewaltausbruch gegenüber seiner fünf Jahre jüngeren Freundin. Es begann mit einem Schlag auf das rechte Auge. Das linke war nach einem Streit schon seit einer knappen Woche blau. Danach nahm Christos F. die Hantelstange, mit der er sonst Krafttraining macht, und schlug sie seiner Freundin mindestens zehnmal auf den Kopf.
Damit war das Martyrium der Frau mit türkischen Wurzeln aber noch längst nicht vorbei. Nach zwei Stunden befahl er ihr, sich auszuziehen und abzuduschen. Das tat die Frau, die mit Sicherheit unter Todesangst litt, nach den Feststellungen des Schwurgerichts. Denn es gibt zwar keine Aussage, weil sich Christos F. angeblich nicht erinnern kann – was „Ihnen hier niemand abnimmt“, so der Richter. Aber der Mann machte binnen 75 Minuten sieben Videos von der Szene, in der sein Opfer in der Duschtasse sitzt.
Über Stunden verblutet
Schließlich verpasste er seiner Gefährtin weitere Tritte, bei denen sie einen Bruch im Gesicht erlitt – und auch ihr Arm wurde gebrochen. Entscheidend waren aber die Hantelschläge, mit denen er „die Tötung in Kauf nahm“, wie das Gericht am Montag feststellte. Irgendwann im Laufe der Nacht starb die 29-Jährige durch Verbluten.
Ist das etwa nicht grausam? Im juristischen Sinne nicht. Das begründete Peter Koerfers ausführlich – schließlich ist der Angeklagte vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. So gereichte dem Täter zum Vorteil, dass seine Gefährtin offenbar länger das Bewusstsein verlor. Und wer ohnmächtig ist, leidet nicht. Trotzdem schüttelte die ältere Schwester des Opfers, die den Prozess seit dem 19. Juni täglich verfolgt, immer wieder den Kopf.
Es war auch durchaus schwer nachzuvollziehen, wie Christos F. sich nach der Tat verhielt: Laut Gericht hatte er „den irrealen Wunsch, die Tat rückgängig zu machen“. Denn zwei Tage danach recherchierte er, wie man eine Person wiederbeleben kann, am 24. November deckte er sich in einer Apotheke mit Präparaten ein und noch am 27. November schaute er sich ein Wiederbelebungsvideo an. Das war der Tag, an dem ihn ein Bekannter und sein Halbbruder dazu überredeten, sich der Polizei zu stellen. Die nahm Christos F. ihn im nahegelegenen Park an der Wupper fest. Und selbst da wollte er nicht wahrhaben, dass er seine Freundin erschlagen hatte. Dabei war sie längst in den Zustand der Verwesung übergegangen.
Verstörend und absolut empathielos
Seine spärlichen Äußerungen vor Gericht waren „verstörend und absolut empathielos, so wie wir das in dieser Kammer noch nie gehört haben“, sagte der erfahrene Vorsitzende Richter Koerfers. Ein Verhalten, das allerdings die Diagnose der schweren Persönlichkeitsveränderung auch stützte.
Nach einer Kindheit, die er ab dem achten Lebensjahr im Heim verbracht hatte, veränderte sich Christos F. immer weiter. Freundinnen fand er über Snapchat, mindestens seine drei letzten Beziehungen endeten im Desaster. Denn er war „unfähig zu vertrauen und stark kränkbar“, so Koerfers: „Mit Zurückweisung konnte er nicht umgehen.“
Dazu kamen geradezu krankhafte Wahnvorstellungen. Die den Vater einer früheren Freundin beinahe das Leben gekostet hätten. Weil Christos F. glaubte, dass er mit seiner Partnerin eine sexuelle Beziehung unterhielt, schlug er ihn Anfang November 2023 im Treppenhaus zusammen. Der völlig unschuldige Vater musste wiederbelebt werden und ist bis heute schwer gezeichnet. Ende November 2024 verurteilte ihn das Amtsgericht Leverkusen zu 22 Monaten auf Bewährung. In dieser Zeit hatte er sich aber bereits einer anderen Frau genähert. Und als die ihn nicht wollte, war er ihr nach Vechta gefolgt, hauste zunächst in einem leer stehenden Kiosk.
Ende September 2025 lernt das Opfer Christos F. ebenfalls auf Snapchat kennen. Bald zog sie zu ihm und blieb auch, nachdem es zu Streitigkeiten gekommen war. Ihrer Familie verriet sie nichts davon. Ihre viel älteren Geschwister erfuhren erst zwei Monate später, was passiert war. Da war es zu spät.
