„Migration tötet“NRW-Justiz uneinig bei rechtsextremen Wahlplakaten

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Ein zerrissenes Wahlplakat der NPD hängt an einem Laternenmast. (Symbolbild)

Düsseldorf/Duisburg – Die Justiz in Nordrhein-Westfalen kommt bei der Bewertung rechtsextremer Wahlplakate zur Europawahl zu unterschiedlichen Schlüssen.

Die Staatsanwaltschaft in Duisburg teilte am Mittwoch mit, man habe die Plakate der Parteien NPD und „Die Rechte“ geprüft, nachdem mehrere Strafanzeigen wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingegangen seien. Sie seien vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

Bei mehrdeutigen Aussagen sei es unzulässig, nur von der strafbaren Deutung auszugehen, wenn es auch straflose Deutungen gebe. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte die NPD verpflichtet, Wahlplakate in Mönchengladbach mit der Parole „Stoppt die Invasion: Migration tötet! Widerstand jetzt“ zu entfernen. Sie erfüllten den Tatbestand der Volksverhetzung. (dpa) 

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