Prozess eines Missbrauch-OpfersErzbistum Köln verzichtet auf Verjährung

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Pfarrer U. im Gerichtsaal

Der Priester U. war 2022 vom Landgericht Köln wegen mehrfachen Missbrauchs zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.

Die Betroffene, die jahrelang von ihrem Pflegevater missbraucht worden war, hatte das Erzbistum im Juli auf 850 000 Euro Entschädigung verklagt.

Das Erzbistum Köln verzichtet in einem weiteren Schmerzensgeldprozess eines Missbrauchsopfer, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen. Erzbistum und Landgericht Köln bestätigten am Dienstag einen entsprechenden Bericht des WDR.

Die Betroffene, die jahrelang von ihrem Pflegevater missbraucht worden war, hatte das Erzbistum im Juli auf 850.000 Euro Entschädigung verklagt. Bei dem Pflegevater handelt es sich um den inzwischen aus dem Klerikerstand entlassenen Priester U.. Der Geistliche war 2022 vom Landgericht Köln wegen mehrfachen Missbrauchs zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.

Ein Termin für den Schmerzensgeldprozess steht laut der Gerichtssprecherin noch nicht fest. Bereits in einer ersten Schmerzensgeldklage im Juni hatte das Kölner Landgericht entschieden, dass das Erzbistum einem Betroffenen 300 000 Euro zahlen musste. Nach dem wegweisenden Urteil haben bundesweit mehrere weitere Betroffene ähnliche Klagen angekündigt. Die Anwälte der Klägerin begrüßten gegenüber dem WDR die Entscheidung des Erzbistums, auch, weil davon eine Signalwirkung ausgehen könnte. Das Erzbistum teilte mit, es habe nach Anhörung der erzbischöflichen Gremien entschieden. (kna)

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