Abo

Durch Zufall Foto entdecktEngelskirchener zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt

2 min

Nach vier Verhandlungstagen wurde das Urteil gegen den 29 Jahre alten Mann (l.) aus Engelskirchen gesprochen.

Engelskirchen/Köln – Nach insgesamt vier Verhandlungstagen hat das Kölner Landgericht Köln am Freitag einen 29-jährigen Engelskirchener zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten wegen sexuellem Missbrauch in vier Fällen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann angeklagt, im Mai 2020 zweimal Beischlaf mit einer 13-jährigen Gummersbacherin vollzogen zu haben und mit ihr in einen Chat in den sozialen Medien mit eindeutig sexuellen Inhalten getreten zu sein. Genauso sei es bei einem Gruppenchat mit dem Mädchen und deren ein Jahr älteren Freundin gewesen.

Die Vorsitzende Richterin Uta Elsner berichtete von einer normalen Entwicklung des Angeklagten mit harmonischen Beziehungen innerhalb seiner Familie. Ende 2019 habe der gelernte Schlosser die Tante des späteren Opfers kennengelernt und sei bei ihr im Januar 2020 in Gummersbach eingezogen. In dem Mehrgenerationenhaus, in dem auch das Mädchen wohnte, seien gemeinsame Essen und auch Fernsehabende üblich gewesen. Dabei habe sich das Mädchen an ihn gekuschelt und begonnen, ihn als Ansprechpartner für ihre Probleme zu sehen.

Richterin nennt Aussage des Angeklagten „schräg“

Im März habe dann der Austausch sexueller Fantasien und gegenseitiger Nacktfotos in den sozialen Netzwerken begonnen. Als die Tante im Mai zufällig ein Foto ihrer Nichte auf dem Computerbildschirm ihres Partners entdeckte, habe sie ihn sofort aus der Wohnung geworfen und Anzeige erstattet. In ihrer Abwesenheit sei es während seines Auszugs zweimal zu dem angeklagten Beischlaf mit dem Mädchen, das in seiner Kindheit schon einmal missbraucht worden war, gekommen. Kurz darauf wurde der Mann inhaftiert.

Das könnte Sie auch interessieren:

Richterin Elsner hatte keine Zweifel an der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten. Seine Aussage, er sei „kein Mensch, der Zwietracht unter den Menschen sät“, finde sie ganz schön „schräg“, sagte sie in der Urteilsbegründung. Gerade wegen seiner Taten gebe es nun massive Konflikte in der Familie des Mädchens. Zudem habe die 13-Jährige deutliche Grenzen gezogen, über die er sich hinweggesetzt habe.