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GerichtUnfallopfer nahm vor Gericht die Entschuldigung eines angeklagten Engelskircheners an

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Gerichtsakten und Bücher zu Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung liegen bzw. stehen auf einem Tisch im Landgericht.

Aufgearbeitet wurde ein Verkehrsunfall.

Der Prozess vor dem Amtsgericht in Gummersbach wurde eingestellt. Die  Beteiligten beklagten ein zu hohes erlaubtes Tempo.

Vor rund sieben Monaten kam es auf der L307 zu einem Verkehrsunfall, indem ein Auto und ein Quad in den frühen Morgenstunden zusammenstießen. Der Fahrer des Quads kam mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus und musste dort zwei Monate stationär behandelt werden.

Vor dem Gummersbacher Amtsgericht kam es nun zur Verhandlung. Der Angeklagte, ein 62-jähriger Engelskirchener, musste sich wegen des Vorwurfes der gefährlichen Körperverletzung verantworten. Da sich der Angeklagte geständig zeigte und auch der Geschädigte dem Gericht mitteilte, kein Strafverfolgungsinteresse zu haben, wurde das Verfahren ohne Auflagen eingestellt. Dem 62-Jährigen war vorgeworfen worden, als er mit seinem Fahrzeug von der Wallefelder Straße auf die L307 einbiegen wollte, einem Quad, das auf der Landstraße unterwegs war, die Vorfahrt genommen zu haben. Es kam zur Kollision und der Quadfahrer erlitt schwere Verletzungen, unter denen er teilweise noch bis vor zwei Monaten gelitten hatte. Der Angeklagte und seine mitfahrende Ehefrau blieben unverletzt.

Schlechte Lichtverhältnisse auf der Straße und schwache Beleuchtung

Nach der Kollision, so berichtete der 62-Jährige, sei erst seine Frau, dann auch er selbst aus dem Auto gestiegen und dem Verletzten zur Hilfe geeilt. „Ich habe sofort die Polizei gerufen. Ich fahre diese Strecke beinahe täglich zur Arbeit und ich vergewissere mich immer, dass weder von links noch von rechts ein Verkehrsteilnehmer auf der Straße ist, bevor ich einbiege“, bekräftigte der Angeklagte.

Sein Verteidiger gab die schlechten Lichtverhältnisse auf der Straße als auch die schwache Beleuchtung am Quad zu bedenken. Auch der Geschädigte, der die Strecke täglich zur seiner Arbeitsstelle befährt, bestätigt die schlechten Lichtverhältnisse, prangert aber auch die erlaubte Geschwindigkeit von 100 an. „Das ist eine richtig gefährliche Ecke“, so der Wiehler. Etliche Versuche der Anwohner, dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu erwirken aufgrund erhöhter Unfallgefahr an der Stelle, seien bislang ins Leere gelaufen, so der Verteidiger.

Dem Angeklagten, der sich öffentlich bei dem Geschädigten entschuldigte, machte der Wiehler keinen Vorwurf. „Ich glaube ihnen, dass es ihnen leid tut und sie es nicht mit Absicht gemacht haben. So etwas macht keiner mit Absicht“, so der Geschädigte. Auf Nachfrage von Richterin Christina Ritter, ob er im Rahmen des Strafprozesses ein Strafverfolgungsinteresse habe, antwortete der Wiehler deutlich mit Nein. „Ich finde, es reicht. Er ist genug bestraft“, so der Geschädigte. Das Verfahren wurde daraufhin ohne Auflagen eingestellt und der Angeklagte verließ erleichtert den Gerichtssaal.