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Kinder- und JugendpornografieGeistlicher aus Morsbach zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Der Morsbacher Pfarrer Tobias Z. im Gespräch mit seiner Verteidigerin Pantea Farahzadi im Waldbröler Amtsgericht. Am Montag (14. September 2026) ist der 47-Jährige zu einer Bewährungsstrafe veruteilt worden.

Der Morsbacher Pfarrer Tobias Z. im Gespräch mit seiner Verteidigerin Pantea Farahzadi im Waldbröler Amtsgericht. Am Montag (14. September 2026) ist der 47-Jährige zu einer Bewährungsstrafe veruteilt worden.

Vor dem Schöffengericht in Waldbröl legte der heute 47-Jährige ein umfassendes Geständnis ab und zeigte Reue. Die Hinweise kamen aus den USA.

Fast 3100 kinderpornografische Fotos und nahezu 250 Filmaufnahmen dieser Art sowie mehr als 21.000 jugendpornografische Bilder und rund 4450 Filme mit jugendlichen Menschen sind es, die von den Ermittlern bei Polizei und Kölner Staatsanwaltschaft als strafrechtlich relevant eingestuft wurden und im April dieses Jahres (2026) zur Anklage von Pfarrer Tobias Z. aus Morsbach geführt haben.

Am Montag (14. September 2026) ist der heute 47-Jährige vor dem Schöffengericht am Waldbröler Amtsgericht unter dem Vorsitz von Gerichtsdirektor Andreas Dubberke zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Auch muss er eine Zahlung in Höhe von 10.000 Euro an den Gummersbacher Verein „nina + nico“ zahlen.

Verantworten musste sich der frühere Leitende Pfarrer des Sendungsraums Oberberg-Süd, heute die neue Großpfarrei St. Michael und St. Gertrud Oberberg-Süd, und der ehemalige Leitende Seelsorger der Pfarreiengemeinschaft Morsbach – Friesenhagen – Wildbergerhütte wegen des „Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten in größerem Umfang“, die er der Anklageschrift zufolge in der Zeit vom 31. August 2023 bis zum 10. April vergangenen Jahres (2025) auf zwei Mobiltelefonen, einem Desktop-Computer und einer externen Festplatte angehäuft hatte.

Weil der Morsbacher Priester Z. ein volles Geständnis ablegte, mussten vor dem Schöffengericht in Waldbröl weniger Zeugen aussagen als zuvor geladen worden waren.

Weil der Morsbacher Priester Z. ein volles Geständnis ablegte, mussten vor dem Schöffengericht in Waldbröl weniger Zeugen aussagen als zuvor geladen worden waren.

Zu Beginn der Verhandlung ließ Z. über seine Verteidigerin Pantea Farahzadi (Köln) erklären, dass er jegliche Vorwürfe einräume. Ohne jegliche Verharmlosung werde er gestehen, hieß es.

Jene Geräte sind bei Durchsuchungen des privaten Wohnsitzes in der Morsbacher Ortschaft Lichtenberg und eines Hotelzimmers einer kirchlichen Tagungsstätte in Bergisch Gladbach im April vergangenen Jahres (2025) sichergestellt worden. Bei der zweiten Durchsuchung, so hieß es vor Gericht, war der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki anwesend. Die sichergestellte Aufnahme zeigten laut Anklage vornehmlich Jungen und männliche Jugendliche im Alter von etwa sieben bis 16 Jahren bei sexuellen Handlungen allein oder untereinander oder aber in passiver Rolle mit männlichen und weiblichen Erwachsenen.

Nach Angaben von Richter Dubberke konnte während der Ermittlungen mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass es sich bei den gezeigten Menschen um Personen aus dem Umfeld von Pfarrer Z. handelt. „Gleichwohl zeigen diese Bilder einen realen Missbrauch“, betonte Dubberke in der Begründung seines Urteils, jedoch bescheinigte er Z. eine sehr gute Sozialprognose für die Zukunft. Bevor dieses nach gut drei Stunden fiel, war die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigung zweimal aus dem Saal gebeten worden, weil es etwa um den psychischen Gesundheitszustand des Beschuldigten, seine sexuelle Neigung oder um den familiären Hintergrund ging.

Das Interesse an dem Prozess gegen den Geistlichen aus Morsbach war sehr groß

Das Interesse an dem Strafprozess war groß: In den Zuhörerreihen war jeder Stuhl besetzt. Gerichtsdirektor Dubberke sah indes die Schutzwürdigkeit von Z. als nur teilweise gegeben an – wohl, weil dieser selbst im April 2025 öffentlich gemacht hatte, dass die Polizei Ermittlungen gegen ihn führe und dann selbst das Erzbistum um seine Entpflichtung gebeten hatte. Von 2013 bis zum Sommer 2025 war der Mann im Süden Oberbergs tätig, Köln und Haan waren Stationen zuvor.

Heute lebt der Geistliche in der Nähe von München und hat ein Studium der „Grünen Stadtplanung“ aufgenommen. Er komme nun ins dritte Semester und hoffe darauf, der Gesellschaft und am liebsten der Kirche weiterhin von Nutzen sein zu können, sagte der Priester. Er betonte mehrmals, dass er sich über sein Verhalten ekle und dieses zutiefst bereue. Z. sprach von einer Suchtproblematik, ausgelöst durch eine „verquere Lebenssituation“, der er habe entfliehen wollen. Seit Juni befinde er sich in Therapie, 24 Online-Sitzungen lägen hinter ihm. Die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen habe er nie als Sex-Objekte gesehen, auch hätten sie bei ihm keine sexuellen Bedürfnisse ausgelöst. „Ich wollte immer, dass sie sich zu starken Persönlichkeiten entwickeln – in einem guten, sicheren und beschützenden Umfeld“, betonte Z.

Die IP-Adressen führten die Ermittler schließlich nach Oberberg und dann auch nach Morsbach

Auf die Spur gekommen waren ihm die Ermittler nach Hinweisen aus den USA: Dort haben sich die Betreiber von Cloudspeichern zusammengetan. Über das National Center for Missing and Exploited Children (etwa: Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) in Alexandria, Bundesstaat Virginia, waren die Hinweise auf kinder- und jugendpornografische Fotos und Filme dann über das Bundes- und das Landeskriminalamt an die oberbergische Polizei gelangt. Diese tragen eine Art digitalen Fingerabdruck, der weltweit abrufbar ist.

So wurden diese auf den Endgeräten entdeckt, die IP-Adressen der Geräte führten schließlich nach Morsbach und Bergisch Gladbach. Vor Gericht schilderte der leitende Ermittler aus Gummersbach (55) das Vorgehen. Vor dem Schöffengericht hieß es zudem, dass – auch auf anderen Speichermedien – mehr als 100.000 Dateien gefunden worden seien, die ausgewertet werden mussten. Übriggeblieben sind dann fast 30.000.

Das Urteil aus Waldbröl ist noch nicht rechtskräftig.


Wie geht das Erzbistum mit verurteilten Geistlichen um?

Ein Priester bleibt ein Pfarrer (oder ein Pastor) das ganze Leben lang, auch im Falle einer Verurteilung. Ob ein verurteilter Straftäter auch Mitglied der Katholischen Kirche bleiben darf, darüber entscheidet am Ende der Papst in Rom.

Wie aber verfährt das Kölner Erzbistum, wenn es zu einem Strafprozess kommt? Auf Anfrage der Redaktion teilt Sprecherin Katharina Lang mit: „Mit Bekanntwerden eines möglichen strafbaren Verhaltens werden umgehend alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen ergriffen.“ Dazu gehöre die Untersagung der Ausübung aller priesterlichen Dienste. „Der beschuldigte Priester wird also faktisch aus dem Dienst genommen.“

In diesem Fall hatte Tobias Z. selbst das Erzbistum um seine Entpflichtung gebeten, weil, so sagte er im April vergangenen Jahres, die Polizei gegen ihn ermittle. Die Entbindung von allen seelsorgerischen Aufgaben erfolgte zum 30. Juni 2025.

Zudem ordnet das Erzbistum eine kirchenrechtliche Voruntersuchung an. Dieses ist ein eigenständiges, von staatlichem Recht unabhängiges Verfahren. Die Sprecherin erklärt: „Es wird dann eingeleitet, wenn gegen eine lebende Person der Verdacht besteht, dass eine Straftat nach kirchlichem Strafrecht begangen worden sein kann.“

Während des staatlichen Strafverfahrens ruht diese kirchenrechtliche Voruntersuchung, um die staatlichen Ermittlungen nicht zu beeinträchtigen. Nach rechtskräftigem Abschluss des Gerichtsprozesses werde das kirchenrechtliche Verfahren, schildert Katharina Lang, wiederaufgenommen und die Ergebnisse daraus dem Dikasterium als zuständigem Ministerium der Römischen Kurie gemeldet. Dieses entscheidet, wie weiter zu verfahren ist: „Es kann ein kirchliches Strafverfahren anordnen, an dessen Ende als höchste Strafe die Entlassung des Priesters aus dem Klerikerstand stehen kann.“

Ob ein Priester aus dem Klerikerstand entlassen wird, liegt ebenfalls beim Dikasteriums in Rom. Eine einfache „Kündigung“ durch das Erzbistum im arbeitsrechtlichen Sinn sei kirchenrechtlich dagegen nicht möglich, sagt die Sprecherin Lang.

Auf die Frage, wie lange ein angeklagter Geistlicher oder ein schließlich auch verurteilter Pfarrer auf der Gehaltsliste des Kölner Erzbistums stehen, gibt es aus der Domstadt dagegen keine klare Antwort.