Die Mehrheit von CDU, UWG, FDP/FWO/DU im oberbergischen Kreistag sieht keine Notwendigkeit, vor der Kommunalwahl am 14. September eine Sondersitzung zum Thema Kreishaus II einzuberufen.
Kreishaus IIOberbergs Kreistagsmehrheit sieht Sondersitzung als „puren Wahlkampf“

Der Neubau soll an der Moltkestraße entstehen.
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Der Termin für die Sondersitzung des Kreistags zum Thema Kreishaus II steht, doch die Mehrheitsfraktion von CDU, UWG und FDP/FWO/DU hat nun in einem Offenen Brief bekundet, dass sie für den Termin am 11. September keine Notwendigkeit sieht. Die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Begleitung der Baumaßnahme „Zentralisierung von Verwaltungseinheiten“ stehe man generell offen gegenüber. Darüber könne man auch in der ohnehin für den 2. Oktober vorgesehenen Sitzung beschließen. „Wir werden zu dieser Sitzung einen entsprechenden Antrag fristgerecht einreichen. Aus diesem Grund ist eine zusätzliche Sitzung des Kreistages für diesen Zweck nicht erforderlich. Wir bitten Sie daher, Ihr Vorgehen zu überdenken und Ihren Antrag zurückzuziehen“, heißt es in dem Offenen Brief an SPD, Grüne und Linke gerichtet.
„Toten Gaul noch einmal reiten“
CDU-Fraktionschef Michael Stefer hält den Vorstoß für Wahlkampf und vermutet, dass die Grünen ihre zum Erliegen gekommene Online-Petition gegen den Bau von Kreishaus II wiederbeleben wollten. Rein inhaltlich gebe es aber nichts Neues. Stefer sagt, dass man hier einen „toten Gaul noch einmal reiten“ wolle.
Ganz anders sieht das wenig überraschend SPD-Fraktionschef Sven Lichtmann. Er begrüßt es, dass die Mehrheit im Kreistag bereit sei zur Gründung einer Arbeitsgruppe. „Das honorieren wir.“ Der SPD-Landratskandidat spricht von einem „Schuss vor den Bug“, den die Mehrheit vielleicht gebraucht habe, um auf die Opposition einzugehen. Lichtmann betont, dass es nicht um Wahlkampf gehe. Vielmehr gehe es um die Chance, dem Wähler zu zeigen, dass die demokratischen Parteien im Kreistag zusammen arbeiten, um gemeinsam eine Lösung für Kreishaus II zu finden.
Die Frage, ob die bereits anberaumte Sitzung wieder abgesetzt werden kann, könnte Stefer nicht beantworten. Wohl aber Jonas Goße als Leiter des Büros Landrat. In der Sitzung gehe es nur um diesen einen Punkt, sodass der Antragsteller die Absetzung auch beantragen könne.