Drei Jahre in Folge war das Interesse am „Kleinen Waffenschein“ im Oberbergischen Kreis gesunken. Diese Entwicklung hat sich 2022 umgekehrt.
NeuanträgeIn Oberberg wurden 2022 doppelt so viele Kleine Waffenscheine beantragt wie in Vorjahren

Insgesamt besitzen laut Polizei nunmehr 3483 volljährige Menschen in den 13 oberbergischen Kommunen das Dokument.
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355 Anträge auf Zuteilung wurden im vergangenen Jahr in Oberberg von der Kreispolizeibehörde genehmigt. Das hat die Polizei auf Anfrage dieser Zeitung mitgeteilt.
Insgesamt besitzen laut Polizei nunmehr 3483 volljährige Menschen in den 13 oberbergischen Kommunen das Dokument, das unter bestimmten Voraussetzungen zum Tragen sogenannter PTB-Waffen im öffentlichen Raum berechtigt.
Mehr Genehmigungen in 2022 als in den beiden Vorjahren zusammen
355 neue Kleine Waffenscheine binnen eines Jahres: Das ist ein sprunghafter Anstieg – es ergingen 2022 mehr Genehmigungen als in den Jahren 2020 und 2021 zusammen. Das gestiegene Interesse ist kein lokales Phänomen: Auch im Rhein-Sieg-Kreis lag die Zahl mit 449 Genehmigungen beispielsweise bereits Mitte Dezember 2022 höher als in den beiden vorhergegangenen Jahren zusammen (2020: 248; 2021: 196).
Die Entwicklung hin zu einer höheren Zahl von Anträgen könne verschiedene Ursachen haben, sagt Polizei-Sprecherin Monika Treutler. Möglich sei etwa, dass Anfang des vergangenen Jahres noch ein ganzer Schwung von Anträgen aus 2021 bearbeitet worden sei. Der Antragsboom von 2016, als 828 Anträge ausgefüllt und abgegeben wurden, ließ sich relativ leicht mit den schockierenden Ereignissen an Silvester 2015 auf der Kölner Domplatte erklären.
Jede und jeder Volljährige kann den Kleinen Waffenschein ohne Angabe von Gründen bei der Polizei beantragen. Im schriftlichen Antrag wird zunächst neben den persönlichen Daten nur abgefragt, ob eine andere Behörde bereits eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein ausgestellt hat.
Zudem wird abgefragt, ob man Mitglied in einer Vereinigung ist oder war, „die Bestrebungen verfolgt, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen die Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet ist“.
Auf öffentlichen Veranstaltungen darf keine Waffe getragen werden
Wer den Kleinen Waffenschein hat, darf seine PTB-Waffe zwar auch außerhalb der eigenen vier Wände oder des eigenen Grundstücks tragen, aber auch das spielt sich dann unter klar definierten Voraussetzungen ab: Öffentliche Veranstaltungen wie Demonstrationen, Versammlungen, Feste, Sport- oder Kulturveranstaltungen dürfen auch Inhaber des Kleinen Waffenscheins nur unbewaffnet besuchen.
Und abgefeuert werden dürfen PTB-Waffen sowieso nur in Ausnahmesituationen wie Notwehr. PTB-Waffen sind Reizstoff-, Schreckschuss- oder Signalwaffen (etwa die landläufig als „Gaspistolen“ bezeichneten Waffen), die das Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt tragen.
