Ein 50 Jahre alter Angeklagter aus Wiehl muss sich vor dem Gummersbacher Schöffengericht verantworten.
Prozess wird fortgesetztEinem Angeklagten aus Wiehl werden gleich mehrere Delikte vorgeworfen

Die Anklage wirft dem 50-Jährigen unter anderem einen Einbruch in das Wohnhaus eines kurz zuvor Verstorbenen vor.
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Gleich wegen mehrerer Delikte wurde ein 50-jähriger, derzeit inhaftierter Wiehler am Donnerstag beim Gummersbacher Schöffengericht angeklagt. Vor zwei Jahren soll er in ein Einfamilienhaus in Wiehl eingebrochen sein, dessen Besitzer in der Woche zuvor verstorben war, so die Staatsanwältin. Dabei habe er zwei Fernseher, einen Staubsauger sowie mehrere Schlüssel mitgehen lassen. Durch das Aufhebeln der Eingangstür sei ein Schaden von rund 200 Euro entstanden.
Darüber hinaus sei er im Februar vorigen Jahres mit einem Roller ohne Fahrerlaubnis gefahren. Einer Kontrolle durch die Polizei habe er sich zunächst durch Flucht entzogen und die Beamten danach tätlich angegriffen. Während er zu Fuß über eine Wiese geflohen sei, habe er zudem ein Etui mit rund 3,25 Gramm Amphetamin weggeworfen. Im Juni seien bei ihm etwa 1,3 Gramm Cannabis gefunden worden.
Die Verhandlung wird mit weiteren Zeugen fortgesetzt
Der Angeklagte schwieg zunächst zu den Vorwürfen, sein Anwalt räumte aber den Besitz des Marihuanas ein. Eine Erbin des Verstorbenen sagte im Zeugenstand, dass sie sich am Wochenende nach dem Tod ihres Verwandten zusammen mit der Haushälterin und einem Nachbarn in dem Haus umgesehen habe. Nachdem sie später von der Polizei über einen Einbruch informiert worden sei, habe sie nach der Beerdigung in der darauffolgenden Woche festgestellt, dass die Fernseher und der Staubsauger samt Ladevorrichtung im Wert von mehr als 2300 Euro fehlten. Richter Ulrich Neef ergänzte, dass an dem Antennenstecker eines Fernsehers DNA-Spuren des Angeklagten gefunden worden waren.
Eine Gummersbacher Polizeibeamtin schilderte, dass der Angeklagte morgens gegen 4.25 Uhr aufgefallen sei, weil er Schlangenlinien gefahren sei. Einer Kontrolle habe er sich zunächst entzogen, konnte aber auf einer Wiese gefasst werden. Am nächsten Tag sei dann ein Etui mit drei Beuteln eines unbekannten weißen Pulvers sowie vier gültigen Hauptuntersuchungsplaketten gefunden worden. An eine Beinverletzung bei der Festnahme konnte sie sich nicht mehr erinnern.
Während die Staatsanwältin eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung forderte, plädierte der Verteidiger des Angeklagten auf Freispruch, da mehrere Leute Zugang zu der Wohnung gehabt hätten. Da der Angeklagte den Verstorbenen kannte, könnten die DNA-Spuren auch beim Anschluss des Fernsehers entstanden sein, führte er aus. Nach Beratung mit den Schöffen entschied Ulrich Neef, die Verhandlung mit weiteren Zeugen fortzusetzen.

