Inzidenzwert über 35Oberbergischer Kreis ruft Gefährdungsstufe eins aus

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(Symbolbild)

  • In Oberberg ist nach dem erneuten Überschreiten des Wertes von 35 bei der Sieben-Tage-Inzidenz am Montag die sogenannte Gefährdungsstufe eins ausgerufen worden, die neue Verhaltensregeln zur Folge hat.
  • Dazu gehört auch, dass in der Gummersbacher Innenstadt ab Dienstag, 0 Uhr, eine Maskenpflicht herrscht.
  • Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu den neuen Regeln.

Oberberg – Was ist anders als bei der ersten Überschreitung des Schwellenwertes vor einigen Wochen?

Eine der gravierendsten Änderungen ist die Einführung einer Maskenpflicht in der Gummersbacher Fußgängerzone – und damit nicht nur in, sondern vor den Geschäften. Der Bereich, in dem Masken getragen werden müssen, erstreckt sich auf Kaiser- und Hindenburgstraße zwischen den beiden Taxis-Ständen dort. Hinzu kommt die Kampstraße, also die Verbindung zum Forum, und der Lindenplatz vor der Sparkasse. Gummersbachs Bürgermeister Frank Helmenstein bezifferte das Bußgeld für etwaige Zuwiderhandungen auf XXX Euro. In den besagten Bereichen will die Stadt bis Dienstag Hinweisschilder aufstellen, wie der Bürgermeister sagte. Das städtische Ordnungsamt werde das Einhalten der Regeln überwachen, so Helmenstein.

Wie lange gilt die Gefährdungsstufe eins?

Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden.

Gibt es besondere Regeln für den privaten Bereich?

Ja, denn an Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen.

Welche Auswirkungen gibt es für die Gastronomie?

Die aktuellen Regeln hätten weiter Bestand, sagt Helmenstein. Es gebe keinen Anlass, hier noch einmal Änderungen wie etwa eine Sperrstunde einzuführen. Die Coronaschutzverordnung greife schon jetzt weit in die Freiheitsrechte ein.

Was bedeutet das für das Heimspiel der Handballer des VfL Gummersbach am Mittwoch gegen Hüttenberg?

Grundsätzlich zunächst einmal noch nichts, wie Kreisdirektor Klaus Grootens und Helmenstein auf Nachfrage betonten. Zunächst stand laut Grootens mit der Ausrufung der Gefährdungsstufe eins nur fest, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz gilt, nicht nur auf dem Weg dorthin. Das hatte der VfL auf Empfehlung der Behörden von sich aus schon so geregelt – jetzt wird es zur Pflicht. Darüber hinaus fallen die Zweitligaspiele aber unter die Sonderregeln für „bundesweite Teamsportveranstaltungen“.

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Das heißt: Entgegen der allgemeinen Regel, dass die Feststellung der Gefährdungsstufe erst aufgehoben wird, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz über einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 liegt, können Teamsportveranstaltungen stattfinden. Nur wenn der Inzidenzwert für den Kreis am Tag vor dem Spiel – im Falle des Hüttenberg-Spiels also heute – die 35 überschreitet, sind Zuschauer auch nach den Spezialregelungen ausgeschlossen. Die Folge wäre ein Geisterspiel.

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