Kinderpornos und SchlüssellochvideosGerade noch Bewährung für Waldbröler

Besonders gewalttätig seien die Aufnahmen gewesen, die beim Angeklagten gefunden wurden, hieß es vor Gericht.
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Waldbröl – Das gefundene Material sei schon „krass“, sagte Richter Carsten Becker in seiner Begründung, nachdem das Schöffengericht einen 36-jährigen Waldbröler unter anderem wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt hatte.
Tausende Videos auf Rechner gefunden
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann angeklagt, weil er im Sommer 2020 durch das Schlüsselloch der Badezimmertür seine Mitbewohnerinnen ohne deren Wissen fotografiert und gefilmt hatte. Zudem seien auf seinem Rechner mehrere Tausend kinder- und jugendpornografische Bilder und Cartoons gefunden worden. Das kleinste Kind sei ein etwa einjähriges Mädchen gewesen.
Nachdem das Gericht dem Angeklagten die für ihn positive Wirkung eines umfassenden Geständnisses auf das zu erwartende Urteil verdeutlicht hatte, schilderte der Mann, dass er mit seiner Partnerin und einer weiteren Familie gemeinsam in einer großen Wohnung gelebt habe.
Mit dem Smartphone an der Badezimmertür
Allerdings habe es dort nur ein Badezimmer gegeben, das durch zwei Türen vom Flur und von seinem Zimmer aus zugänglich gewesen sei. Da nur ein Schlüssel existierte, mit dem die Flurtür abgeschlossen wurde, sei der Blick durch „sein“ Schlüsselloch frei genug gewesen, um mit dem Smartphone zu filmen. Dass die Ausschnitte im Internet aufgetaucht seien, habe nicht in seiner Absicht gelegen.

Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, erhielt der Angeklagte.
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Angeklagter: „Kurzzeitige Ausschweifungen"
Viele der auf seinen Festplatten gefundenen Bilder habe er jedoch aus dem Darknet geladen. Die Babyfotos seien „kurzzeitige Ausschweifungen“ gewesen. Nach dem Bekanntwerden seiner sexuellen Neigungen sei er durch den „Hassdruck“ in der Familie dreimal wegen Suizidgefahr im Krankenhaus gewesen, habe sich dann aber gedacht: „Ich lebe lieber.“ Nun wolle er einen Schlussstrich unter diese Phase ziehen und sei bereit für therapeutische Unterstützung.
Experte: Hoher Gewaltanteil, besonders junge Opfer
Was für „kurzzeitige Ausschweifungen“ waren das genau? Ein für die Polizei in Oberberg tätiger IT-Forensiker erklärte jedenfalls, die Aufnahmen hätten eine besondere Qualität gehabt – mit einem hohen Gewaltanteil und einem niedrigen Mindestalter der Opfer. Sie seien auf dem Computer des Angeklagten in einem betriebssystemähnlichen Unterordner namens „CP“ für „Child Porn“ – also englisch für Kinderpornografie – versteckt gewesen.
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Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die aufgrund des Geständnisses „gerade noch zur Bewährung“ ausgesetzt werden könne. Voraussetzung sei allerdings, dass sich der Angeklagte einer Therapie unterzieht und ein Bewährungshelfer seine weitere Entwicklung beobachtet. Richter Carsten Becker folgte diesem Antrag und erlegte ihm zusätzlich 360 Sozialstunden auf. „Man wird nicht bestraft für seine Neigungen, sondern für die Taten, die man begeht“, sagte er dazu, dass in so einem Fall noch eine Bewährung möglich sei.


