Prozess am Kölner LandgerichtBergneustädter wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt

Person in Handschellen (Symbolbild)
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Köln/Bergneustadt – Er war der freundliche Nachbar, machte Geschenke und spielte Videospiele mit Jungs aus dem Haus nebenan. Seit Montag muss sich der 53-Jährige aber einem Strafprozess vor dem Kölner Landgericht stellen. Denn der Bergneustädter soll zwischen Juli 2018 und September 2020 zwei Jungs im Alter zwischen sechs und neun Jahren sexuelle Gewalt angetan haben. Seit Montag steht der Mann wegen zehn Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern unter 14 Jahren sowie wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie vor dem Kölner Landgericht.
„Freundlicher Nachbar“ vor Gericht
Laut der Anklageschrift, die die zehn vorgeworfenen Taten des Angeklagten aufzählte und sehr detailliert schilderte, soll der 53-jährige Witwer bis zu seiner Verhaftung im September 2020 in einem Mehrfamilienhaus in Bergneustadt gewohnt haben. „In seiner Nachbarschaft“, so die Anklageschrift, sei der 53-Jährige „wegen seiner Hilfsbereitschaft gut glitten“ gewesen. So habe er vor dem Haus spielenden Kindern und deren Aufsicht führenden Eltern immer wieder Getränke und Süßigkeiten angeboten und ausgegeben haben.
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Beim Holen der Getränke und Süßigkeiten soll der Angeklagte aber wiederholt sexuell übergriffig geworden sein. Unter anderem soll der Angeklagte den Jungs mehrmals in den Intimbereich gegriffen haben, „um sich selbst sexuell zu erregen“, wie es in der im Gericht vorgetragenen Anklageschrift heißt.
Bei einer anderen Gelegenheit im Juli 2018 soll ein damals sechsjähriger Junge bei dem Angeklagten zu Besuch gewesen sein. Gemeinsam mit dem Jungen soll der 53-Jährige „Minecraft“ gespielt haben, wobei der Sechsjährige auf dem Schoß des Angeklagten gesessen habe und es zu einem sexuellen Übergriff gekommen sein soll.
Angeklagter: „Ich will eine Aussage machen. Das bin ich den Opfern schuldig“
„Ich will eine Aussage machen“, sagte der Angeklagte auf Nachfrage des Vorsitzenden Christoph Kaufmann. Und weiter: „Das bin ich den Opfern und allen Beteiligten schuldig.“ Anschließend schloss das Gericht die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigung aus. Der Grund: Die in der Einlassung zu erwartenden intimen Details.
Der Prozess gegen den 53-Jährigen ist mit drei weiteren Verhandlungstagen bis Ende September terminiert.


