600 Euro GeldstrafeAngeklagter aus Lindlar erfüllte Gerichtsauflagen nicht

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Das Foto zeigt eine Außenaufnahme des Amtsgerichts Wipperfürth.

Das Wipperfürther Amtsgericht.

Das Verfahren gegen einen Engelskirchener wurde eingestellt, gegen Zahlung von 300 Euro. Doch der 24-Jährige zahlte nicht – das hatte Folgen.

Ein bekanntes Sprichwort lautet ja: Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Was sich hier auf die Eheschließung bezieht, lässt sich manchmal indes auch auf die Beziehung zwischen Angeklagtem und Gericht übertragen. Zwei Engelskirchener, 22 und 24 Jahre alt, wollten im Mai 2022 in einer so spontanen wie unüberlegten nächtlichen Aktion einen Zigarettenautomaten an der Eibachstraße in Lindlar mit einem Brecheisen knacken.

Der Versuch schlug fehl, Nachbarn wurden durch die ungewöhnlichen Geräusche geweckt und riefen die Polizei. Am Automaten war ein Schaden in Höhe von etwa 1000 Euro entstanden. Die Motivation für die Straftat war ebenfalls simpel – Geldnot. 

Zigarettenautomaten aufgebrochen: Nachbarn riefen die Polizei

Das Verfahren, das ein Jahr später vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verhandelt wurde, hätte eigentlich gar nicht stattfinden müssen – die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Angeklagten angeboten, das Verfahren gegen eine Zahlung von 300 Euro direkt einzustellen. Beide hatten darauf aber nicht reagiert.

Es war letztlich dem guten Willen von Staatsanwaltschaft und Gericht zu verdanken, dass das Angebot auch nach dessen Ignorieren noch Gültigkeit haben könnte. Allerdings mit der Auflage, dass der Schaden „bis zu einer Höhe von 1000 Euro und binnen sechs Monaten“ beglichen werde.

Ein Wiedersehen vor dem Wipperfürther Amtsgericht

„Wie Sie das aufteilen, ist mir egal – und ob sich die Firma überhaupt meldet, ob es 1000 Euro sind oder weniger, kann ich auch nicht sagen“, hatte der Richter damals gesagt. Das wiederum bedeutete für die beiden Angeklagten, 300 Euro an die Staatskasse zu zahlen sowie die entsprechende Schadensregulierung an die Betreiberfirma des Zigarettenautomaten zu leisten.

So weit, so einfach – eigentlich. Damit hätte die Beziehung Angeklagter – Gericht genauso eingestellt sein können wie das Verfahren. Ein gutes halbes Jahr später jedoch trafen der Vorsitzende Richter und einer der beiden Angeklagten wieder an der Gaulstraße aufeinander. Die beiden unterhielten sich im Gerichtssaal, mit einem dann doppelt so unschönen Ergebnis für den 24-Jährigen.

„Er hatte die ihm auferlegte Zahlung von 300 Euro nicht in der festgesetzten Frist geleistet. Ich hatte ihm die Möglichkeit gegeben, jetzt noch zu zahlen, aber er hatte nicht genug Geld dabei. Deswegen bekam er jetzt wegen der Nichterfüllung der Auflagen eine Geldstrafe von 600 Euro“, sagte der Richter. Von Seiten der Firma Tobaccoland hatte es übrigens keine Schadensersatzforderungen mehr gegeben. Bleibt abzuwarten, ob die Beziehung zwischen Angeklagtem und dem Gericht nun endgültig beendet ist.