Ist die Robinie eine invasive Art, die problematisch ist und kritisch zu betrachten ist? Die Meinungen gehen auseinander.
Antrag auf EntfernungWas wird aus den Nümbrechter Robinien?

Diese beiden Robinienbäume in Nümbrecht sind den Anliegern und der CDU-Fraktion ein Dorn im Auge.
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15 Robinienbäume säumen den Lupinenweg in Nümbrecht. Das gefällt nicht allen Anwohnern; einige kämpfen schon lange für ihre Entfernung. Sie argumentieren, die Robinien seien sehr giftig, zudem handele es sich um eine invasive Art. Die CDU-Fraktion hatte das Thema auf die Tagesordnung des Bauausschusses gebracht und die Entfernung der Bäume beantragt.
Das Wasser fließt in Richtung Haus ab und verursacht dort Folgeschäden.
Sie argumentierte, die Robinien seien nah an den Grundstücksgrenzen gepflanzt worden, das Wurzelwerk reiche inzwischen gut acht Meter weit ins Grundstück und in die Straßenführung. „Die Folgen sind auf den Grundstücken und an den Straßendecken deutlich sichtbar“, heißt es im CDU-Antrag. Der Baum entwickele außerdem viele Triebe außerhalb des Stamms, die mit spitzen Dornen für Verletzungen sorgen könnten.
„Die vielen kleinen herabfallenden Blätter des Baums sorgen zudem für verstopfte Wasserabläufe auf den Straßen und auf den Grundstücken. Das Wasser fließt in Richtung Haus ab und verursacht dort Folgeschäden“, heißt es weiter.
Antrag zunächst zurückgezogen
Ihre Argumentation untermauerte die CDU mit einem Gutachten, das sie bei der Biologischen Station Oberberg angefordert hatte. Darin heißt es, „aus ökologischer Sicht bestehen erhebliche Bedenken, die Robinie gezielt auszubringen, auch bereits vorhandene Bestände müssen kritisch betrachtet werden“.
Einen Beschluss fasste das Gremium nicht; denn die CDU zog den Antrag zunächst zurück, um eine sich abzeichnende Ablehnung zu verhindern. Ad acta legen will die CDU-Fraktion das Thema aber nicht. Nunmehr hat sie sich mit der Frage an die Gemeindeverwaltung gewandt, um zu erfahren, wie diese denn mit dem Bürgeranliegen umgehen will.
In der Sitzung hatte sich herausgestellt, dass die Gemeindeverwaltung die Sachlage grundsätzlich anders einschätzt als die CDU. In einer recht umfangreichen Antwort ordnet sie den Sachverhalt in einen größeren Zusammenhang ein: „Beschwerden über Straßenbäume bzw. sonstiges Straßengrün im Umfeld privater Grundstücke werden regelmäßig an die Verwaltung herangetragen“, und das im gesamten Gemeindegebiet. Den Beschwerden läge regelmäßig ein subjektiv empfundenes Beeinträchtigungsgefühl zugrunde, oft ginge es um Reinigungsaufwand und Verschattung, die Beeinträchtigung der Nutzung und Gestaltung von Grundstücken und der Verkehrssicherheit.
Im vorliegenden Fall stünden die individuellen Beeinträchtigungen einzelner Anwohner den allgemeinen Vorteilen gegenüber, heißt es seitens der Verwaltung: „Straßenbäume leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des örtlichen Kleinklimas. Sie spenden Schatten, mindern Hitzeeinwirkungen, binden Kohlendioxid und bieten Lebensräume für zahlreiche Tierarten. Darüber hinaus tragen sie wesentlich zur Gestaltung und Attraktivität des Ortsbildes bei.“
Die bloße Giftigkeit einzelner Pflanzenteile stellt für sich genommen keinen ausreichenden Grund für die Entfernung eines Straßenbaumes dar.
Auch das Argument der Giftigkeit ist aus Verwaltungssicht kein Grund für das Entfernen: Erstens seien der Verwaltung keine Schadensfälle bekannt geworden, die auf Giftigkeit der Bäume oder deren Dornen zurückzuführen wären. „Eine besondere Gefahrenlage lässt sich daher nicht feststellen. Die bloße Giftigkeit einzelner Pflanzenteile stellt für sich genommen keinen ausreichenden Grund für die Entfernung eines Straßenbaumes dar.“ Im öffentlichen und privaten Raum existiere eine Vielzahl von Pflanzenarten mit giftigen Bestandteilen oder anderen potenziellen Gefährdungen, heißt es – etwa Rosskastanie, Eibe, Goldregen, Blauregen, Kirschlorbeer oder Thuja.
Auch die Tatsache, dass die Robinie eine invasive Art ist, begründe keine Fällung. Der Standort liege in diesem Fall nicht in einem naturnahen oder geschützten Biotopbereich, sondern innerhalb eines vollständig erschlossenen und dicht bebauten Wohngebietes. Eine Ausbreitung in geschützte Lebensräume oder ökologisch sensible Bereiche sei dort nicht erkennbar.

