Straße intakt, aber vor dem Blitzer gilt Tempo 30 - für Volker Steffen ist das eine „rechtwidrige Maßnahme, die der Abzocke dient“.
Er nennt es „Abzocke“Nümbrechter Anwalt setzt Behörden Fristen

Der Niederbröler Rechtsanwalt Volker Steffen spricht im Zusammenhang mit der Tempo-30-Zone vor dem Blitzer an der L 339 von „Abzocke“.
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Volker Steffen tendiert dazu, Klartext zu sprechen. „Nach wie vor halte ich die Behauptung aufrecht, dass es sich hier um eine absolut willkürliche und rechtswidrige Maßnahme von Straßen.NRW handelt, die ausschließlich der Abzocke dient“, sagt der Anwalt über die unübersichtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Landesstraße 339 in Nümbrecht.
Im Mittelpunkt seiner Beanstandungen steht das Tempo-30-Limit mitten in Niederbröl, unmittelbar vor dem fest installierten Blitzer des Oberbergischen Kreises. Ausgerechnet dort, betont Anwohner Steffen, gebe es weder Schlaglöcher noch Fahrbahnaufbrüche oder sonstige Oberflächenschäden.
Fragen blieben unbeantwortet
Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat bekanntlich als Baulastträger Schlaglöcher auf der Fahrbahn der L 339 provisorisch geflickt und dann Tempolimit-Schilder aufgestellt. Nicht eins, nicht fünf: Der Schilderwald führt zu dem Kuriosum, dass sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen den Orten Gaderoth (Gemeinde Nümbrecht) und Bröl (Stadt Waldbröl) auf einer Länge von sechs Kilometern gleich 19 Mal ändert, wenn man die Ortseingangs- und Ausgangsschilder mitzählt.
Mal darf man 70 fahren, mal 50, dann 30 – aus Sicht des Anwalts sind das „uneinheitliche, nicht konsistente Geschwindigkeitsbeschränkungen, ohne dass eine differenzierte, nachvollziehbare Gefahrenlage erkennbar ist“, wie er dem Landesbetrieb geschrieben hat. Das ärgert so manchen Anwohner und Verkehrsteilnehmer.

Der stationär installierte Blitzer am der L339 im Nümbrechter Ortsteil Niederbröl.
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Noch immer, so ärgert er sich, hat er von den verschiedenen Behörden keine Antworten auf seine konkreten Fragen bekommen. Sie erklären dem Anwalt beharrlich, die Tempolimits seien rechtens. Nur: Auf einen Nachweis wartet Steffen trotz mehrfacher Aufforderung, diese offenzulegen, bislang vergebens. Statt der angeforderten Auskünfte habe er pauschale und standardisierte Antwortschreiben bekommen und sogar einen Verweis auf einen Artikel, der in dieser Zeitung erschienen ist. Ein Pressebericht ersetze aber nicht die Offenlegung der Unterlagen, stellt Steffen klar.
Jetzt hat er den Druck erhöht: Dem Landesbetrieb Straßen.NRW hat der Anwalt in der vergangenen Woche eine Frist bis Freitag dieser Woche gesetzt – bis zum 24. Juli will er Zugang zu den geforderten Informationen oder einen rechtsmittelfähigen Bescheid haben. Andernfalls werde er die Angelegenheit „sowohl informationsfreiheitsrechtlich als auch verwaltungsgerichtlich weiterverfolgen.“
Ich habe erhebliche Zweifel, ob die vom Landesbetrieb behauptete Ermessensausübung überhaupt dokumentiert worden ist.
Und die Liste der Informationen, die er anfordert, ist lang, darunter sind etwa die Namen, dienstlichen Funktionen und Organisationseinheiten sämtlicher Bediensteter beim Landesbetrieb, „welche an der Vorbereitung, fachlichen Prüfung, Entscheidung oder Genehmigung“ der besagten Tempolimits beteiligt waren. Wozu die Namen? Weil „nach Auswertung der vollständigen Verwaltungsakte zu prüfen sein wird, ob neben verwaltungsrechtlichen Konsequenzen auch disziplinarrechtliche oder gegebenenfalls strafrechtliche Verantwortlichkeiten einzelner Amtsträger in Betracht kommen“, hat Steffen den Landesbetrieb wissen lassen.
Der Anwalt sagt, er zweifle, dass eine vom Landesbetrieb „behauptete Ermessensausübung überhaupt dokumentiert worden ist“. Vielmehr habe er den Eindruck, dass die vielen wechselnden Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht auf technische Bewertungen der Straßenabschnitte beruhen, sondern „schematisch und ohne nachvollziehbare Differenzierung“ festgelegt wurden. Eine Antwort hat Steffen schon: Er möchte sich jetzt bitte an die Justizabteilung der Behörde wenden.
Eine Frist hat Steffen auch der Bezirksregierung Köln gesetzt. Denn deren bisherige Antwort habe seinen Eindruck bestätigt, dass auch dort keine eigenständige fachaufsichtliche Prüfung seiner Vorwürfe stattgefunden habe. Er wollte deshalb von der Bezirksregierung u.a. wissen, welche Behörden wann welche Stellungnahmen mit welchem Inhalt abgegeben haben, zudem forderte er sämtliche Gefahrenanalysen und alle Gutachten an. Die Frist ist letzten Freitag verstrichen, die Bezirksregierung teilte lediglich mit, Steffen könne zwecks Akteneinsicht nach Köln kommen – schicken will man ihm nichts.
Und auch der Oberbergische Kreis bekam eine Fragenliste. Unter anderem möchte Steffen wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage der Blitzer auf Tempo 30 umgestellt wurde, wer das veranlasst hat und welche Einnahmen der Kreis dort seit der Umstellung gemacht hat.
