Abo

Kommentar

Kommentar
Nachweis der Rechtmäßigkeit im Sinne aller

2 min
Das Foto zeigt den stationären Blitzer an der L339 in Nümbrecht-Niederbröl.

Der stationäre Blitzer an der L339 in Nümbrecht Niederbröl.

Es geht auch um die Glaubwürdigkeit künftiger behördlicher Entscheidungen zu Tempolimits, kommentiert Torsten Sülzer.

Ist die Fahrbahn der L 339 in Niederbröl, unmittelbar vor dem Blitzer des Oberbergischen Kreises, wirklich in einem schlechteren Zustand als alle anderen Landesstraßenabschnitte, auf denen die Höchstgeschwindigkeit nicht auf 30 km/h begrenzt ist? Die Frage kann einem in den Sinn kommen.

Rechtsanwalt Volker Steffen hat die Frage umgedreht: Wenn die Fahrbahnschäden in Niederbröl wirklich so beträchtlich sind, dass dort Tempo 30 angeordnet werden musste: Auf welchen dokumentierten Sachgründen und technischen Bewertungen basiert die Entscheidung? Die entsprechenden Unterlagen   möchte der Anwalt einsehen, doch das scheint ein Problem zu sein. Warum eigentlich?

VEEDEL-Diskussion 1 Kommentare

Leidet das Vertrauen in Behörden, wenn Tempolimits nicht nachvollziehbar begründet werden?

Reicht für Sie eine reine Anordnung oder braucht es volle Transparenz über die Gründe?

Der denkbar schlechteste Fall wäre es, wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck entstünde, dass sich der Versuch, für Transparenz zu sorgen, in den unergründlichen Weiten eines bürokratischen Nirwanas verliert und im Sande verläuft. Das wird aber nicht passieren, denn Volker Steffen ist fest entschlossen, zur Aufklärung sämtliche juristische Mittel auszuschöpfen. Gleichzeitig dürfte die Zahl der verärgerten Bürger wachsen – mit jedem Mal, wenn der Blitzer ein neues Foto macht.

Es geht um nicht mehr und nicht weniger als die Glaubwürdigkeit behördlicher Einschätzungen, wie und wo künftig welche Tempolimits erlassen werden und wo entsprechende Anträge aus Oberbergs Rathäusern abgelehnt werden. Es dürfte also im Interesse wirklich aller sein, hier Klärung herbeizuführen.