Getötete Frau in DenklingenStaatsanwältin fordert neun Jahre Gefängnis

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Wegen Totschlags ist der 24-jährige Mann aus Waldbröl (r.) in Bonn angeklagt.

Wegen Totschlags ist der 24-jährige Mann aus Waldbröl (r.) in Bonn angeklagt.

  • Ein 24-Jähriger aus Waldbröl muss sich vor Gericht verantworten
  • Er soll eine Frau vor deren Haustür erschlagen haben, nachdem es zuvor Streit gab
  • Der Angeklagte erinnert sich angeblich nicht an die Tat

Reichshof/Bonn – Maßlos, sinnlos und ohne Anlass: So hat Staatsanwältin Claudia Heidkamp die Bluttat beschrieben, die sich in der Nacht zum ersten Weihnachtstag 2017 in Denklingen ereignet hat. Eine 39-Jährige war vor ihrer Haustür erschlagen worden. Ihre Leiche wurde am Morgen des 26. Dezember gefunden.

Zwei Kinder, damals 7 und 13 Jahre alt, hatten ihre Mutter verloren, eine 62-Jährige ihre Tochter. Für die Tötung verantwortlich macht die Anklägerin einen 24-Jährigen aus Waldbröl, für den sie am Montag in ihrem Plädoyer vor dem Bonner Landgericht neun Jahre Freiheitsstrafe gefordert hat. Zudem soll der alkohol- und drogenabhängige Mann während der Haftzeit in eine Entziehungsklinik eingewiesen werden.

Der Angeklagte und das spätere Opfer hätten sich, so schilderte die Staatsanwältin, über Bekannte kennengelernt und im Haus der Frau gemeinsam Alkohol, Cannabis und Amphetamine konsumiert. Sie wollte wohl mehr von ihm als Freundschaft, er erwiderte die Avancen aber nicht. Sie sei ja so alt wie seine Mutter, soll er gesagt haben. Nach einem Spaziergang am Heiligabend soll es deswegen zu einem Streit gekommen sein.

Keine Erinnerung beim Angeklagten

„Was genau passiert ist, wissen wir nicht“, fasste Heidkamp die Beweisaufnahme zusammen. Denn der Angeklagte erinnert sich nicht. Klar ist, dass die 39-Jährige an den Folgen von Tritten sowie Schlägen mit der Faust und mit Steinen gestorben ist. Der 24-Jährige wurde kurz nach der Tat festgenommen. Er machte einen verwirrten Eindruck und soll angeblich Todesangst vor der Frau „mit den schwarzen Augen“ gehabt haben. Nebenklage-Vertreterin Karola Niedrig beschrieb das Opfer als freundlich und hilfreich, sie habe ihre Mutter versorgt, die in ihrer Nähe wohnte. Dem Angeklagten, der ohne Wohnung war, habe sie Unterkunft gegeben. Aber durch ihn sei sie wieder an Drogen gekommen.

Ebenso wie die Nebenklägerin stellte auch Verteidiger Peter-René Gülpen die Strafe in das Ermessen des Gerichts. Er sieht die Tat zwar „nur in groben Zügen aufgeklärt“, geht aber von der Schuld seines Mandanten aus, der unter dem Tod seiner Freundin leide. Das drückte der junge Mann auch im letzten Wort aus: „Wenn ich manchmal in den Spiegel sehe, denke ich, wenn ich normal gewesen wäre, hätte ich das nicht gemacht.“ Das Urteil wird morgen gefällt.

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