Strafbefehl gegen 22-JährigenPaar aus Reichshof verkaufte Material für Renovierung

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Symbolbild

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Waldbröl – Vor dem Waldbröler Amtsgericht sollten sich eine 20-jährige Reichshoferin und ihr 22 Jahre alter Lebensgefährte, ebenfalls Reichshofer, wegen Unterschlagung verantworten. Als beide wegen der unmittelbar bevorstehenden Geburt ihres Kindes unentschuldigt nicht erschienen, wurde das Verfahren mit einem Strafbefehl gegen den Mann beendet.

Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden zur Last gelegt, im Juni Renovierungsmaterial verkauft anstatt verarbeitet zu haben. Zuvor hatte sich das Pärchen mit einem Reichshofer Vermieter geeinigt, in eine seiner Wohnungen zu ziehen.

Mann muss dem Vermieter die Materialkosten erstatten

Ursprünglich sollten die Räumlichkeiten renoviert übergeben werden. Da die beiden finanziell aber nicht in der Lage gewesen seien, eine Kaution zu leisten, hätten sie sich mit dem Vermieter darauf geeinigt, die Wohnung selbst zu renovieren. Die zu erbringende Arbeitsleistung sollte auf die Kaution angerechnet werden. Für die Renovierung habe ihnen der Vermieter Baumaterialien im Wert von 750 Euro übergeben. Anstatt jedoch die Wände zu streichen und Laminat zu verlegen, hätten die beiden die Wandfarbe und den Bodenbelag verkauft.

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Nach Angaben der Jugendgerichtshilfe sei die werdende Mutter an der Transaktion nicht beteiligt gewesen, sodass das Verfahren gegen sie eingestellt wird. Neben der Zahlung der Geldstrafe muss der Mann dem Vermieter die Kosten für das Material erstatten. (kup)

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