Abo

Tathergang ungeklärtGericht stellt Verfahren wegen Messerstecherei in Brüchermühle ein

2 min
Vor der Unterkunft der Gemeinde Am Gleisdreieck war das Opfer zusammengebrochen. Die Polizei sicherte die Spuren

Vor der Unterkunft der Gemeinde Am Gleisdreieck war das Opfer zusammengebrochen. Die Polizei sicherte die Spuren. 

Da Opfer und Angeklagter widersprüchliche Aussagen machten, konnte der Tathergang nicht geklärt werden, das Verfahren wurde eingestellt.

Der Schöffenprozess wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Waldbröl war geprägt von widersprüchlichen und wenig ergiebigen Aussagen. Drei der sieben Zeugen waren zudem nicht gekommen. Mit Blick auf den Angeklagten hatte der Geschädigte als Nebenkläger gleich zu Beginn den Saal verlassen. Nach knapp sechs Stunden wurde das Verfahren gegen den 26-jährigen Reichshofer eingestellt.

Vorgeworfen hatte ihm die Staatsanwaltschaft, im August 2025 auf den Mitbewohner einer Notunterkunft in Reichshof-Brüchermühle mit einem zwölf Zentimeter langen Messer eingestochen zu haben (wir berichteten). Der Geschädigte sei nach der Attacke auf den Hof vor dem Gebäude geflohen. Bei dem Stich in den Oberbauch sei eine Schlagader verletzt worden. Der Blutverlust habe eine Notoperation erforderlich gemacht.

Zwischen dem Angeklagten und dem Opfer hatte es mehrfach Konflikte gegeben

Der Verteidiger des Angeklagten berichtete, dass es schon öfter Konflikte zwischen den beiden gegeben habe. An besagtem Morgen habe es Streit in der Gemeinschaftsküche darum gegeben, wer den Deckel auf seinen Topf setzen dürfe. Schließlich sei der Streit eskaliert und während der Angeklagte im Begriff war, eine Zwiebel zu schneiden, habe sich der Geschädigte mit einem über den Kopf erhobenen Messer genähert. In dem folgenden Gerangel, bei dem beide das Messerumklammerten, sei es seinem Mandanten gelungen, seinen Arm zu befreien. Daraufhin habe er zugestochen, um den Angriff abzuwehren. Der Angeklagte beteuerte: „Danach war ich völlig geschockt.“

Die Tat hatte keiner der Zeugen beobachtet. Einer beschrieb, dass er aus dem Fenster gesehen habe, wie der Mann auf dem Hof   zusammengebrochen war. Ein weiterer hatte das auf der Fahrt zum Bäcker gesehen. Erste Hilfe hatte eine vorbeifahrende Frau geleistet. Der letzte Zeuge, ein ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer, beleuchtete die Hintergründe des Angeklagten. Er habe sehr darunter gelitten, dass er von der Gemeinde aus der Flüchtlingsunterkunft in die Obdachlosenunterkunft verlegt worden sei.

Zu Beginn seiner Aussage erlitt der Geschädigte eine Panikattacke, als er dem Angeklagten in die Augen sah. Besser wurde es nach einer kurzen Pause, nachdem das Gericht einen Sichtschutz zwischen die beiden platziert hatte. Seine Äußerungen standen im Widerspruch zur Schilderung des Beschuldigten. Da auch die gehörten Zeugen den Tathergang nicht gesehen hatten, hieß es am Ende „Aussage gegen Aussage“ und das Gericht verzichtete auf eine Fortsetzung. Das Verfahren wurde eingestellt.