In Waldbröl vor GerichtPolizisten als „Lachnummern“ verhöhnt – Beteiligte äußern verschiedene Versionen

Lesezeit 2 Minuten
Autorennummer: 14070

25.05.22, Waldbröl


Symbolfotos - Amtsgericht Waldbröl

Das Gericht konnte keine Schuld feststellen.

Darüber, wer am Ende wen geschubst hatte, hörte der Vorsitzende Richter gleich mehrere Versionen.

Für allerlei Verwirrung sorgte im Waldbröler Amtsgericht eine Verhandlung gegen einen 28-jährigen Nümbrechter. Er soll im Sommer vergangenen Jahres eine Polizistin und einen Polizisten tätlich angegriffen, sie beleidigt und bedroht haben.

Der Staatsanwalt berichtete, dass die Polizisten wegen Ruhestörung auf einer Gartenparty gerufen und dort aggressiv empfangen worden seien. Nach der Androhung des Beamten, Pfefferspray einzusetzen, habe seine Kollegin einen Schlag gegen die Schulter bekommen, woraufhin sie sich zurückgezogen hätten, um Verstärkung zu rufen. Dabei seien sie als „Lachnummern“, „Spastis“ und Witzfiguren verhöhnt worden.

Der Verteidiger des Angeklagten erklärte, dass sich alles ganz anders zugetragen habe. „Richtig sei“, dass sich ein Nachbar kurz vor Mitternacht beschwert habe, dass die Musik zu laut sei, woraufhin diese leiser gestellt wurde. Nach Mitternacht seien dann Personen auf der Geburtstagsfeier im Garten aufgetaucht, die die an einem Tisch sitzenden Partygäste – darunter den Angeklagten – mit Taschenlampen geblendet hätten, sodass diesem zunächst nicht klar gewesen sei, dass es sich um die Polizei handele. Der 28-Jährige habe die Leute aufgefordert, das Grundstück zu verlassen und ihr Anliegen am Gartentor zu klären.

Lautstarke Diskussion

Nachdem sich dort eine lautstarke Diskussion entwickelt habe, sei der Vater seines Mandanten hinzugekommen und auf einer kleinen Treppe neben dem Tor gegen die Polizistin gestolpert. Was dann folgte, konnte im Gericht nicht vollständig aufgeklärt werden, außer dass es eine wilde Schubserei gegeben haben muss.

Mehrere geladene Zeugen, darunter die Waldbröler Polizeibeamten, hatten jeweils andere Versionen davon, wer denn da wen geschubst und vor die Brust gestoßen hatte. Holthausen stellte daraufhin das Verfahren gegen eine Zahlung von 600 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung ein, zumal es keine Verletzungen gegeben und der Angeklagte keine Vorstrafen hatte.

Rundschau abonnieren