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Amtsgericht verhängt BewährungsstrafeVerkäufer aus Nümbrecht blieb Ware schuldig

3 min
Ein Staatsanwalt legt einen Stapel Akten vor Prozessbeginn auf seinen Tisch.

Dem Mann wurde vorgeworfen, Geld für Funkfernsteuerungen kassiert zu haben, die ihre Käufer aber nie erreichten.

Betrug in elf Fällen: Amtsgericht Waldbröl verurteilt Mann aus Nümbrecht zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung.

Ein 62-Jähriger aus Nümbrecht soll im Zeitraum von drei Jahren in elf Fällen Funkfernsteuerungen für Krananlagen im Wert von 700 bis 3500 Euro zum Verkauf angeboten und den Kaufpreis abzüglich Skonto in Vorkasse kassiert haben – die Ware jedoch ist er seinen Kunden schuldig geblieben. Deswegen musste er sich jetzt vor dem Schöffengericht in Waldbröl verantworten, er wurde zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

Gegenüber der Vorsitzenden Richterin Svenja Defourny hatte der Angeklagte erklärt, aufgrund eines enormen Schuldenbergs, den seine Ex-Frau hinterlassen habe, so gehandelt zu haben. Als er wegen einer Kontopfändung die Ware nicht mehr habe bestellen können, habe er mit den Zahlungen weiterer Kunden versucht, diese Löcher immer wieder zu stopfen. Für den angeblichen Versand der Funkfernsteuerungen habe er sich verschiedener Möglichkeiten bedient, wie falsche Adressaten. Oder er verweigerte online die Annahme, sodass das Paket zurückgesendet worden sei.

Kontolöcher mit Zahlungen gestopft

So habe sich der Angeklagte zwischen Dezember 2021 und Dezember 2024 laut Staatsanwaltschaft eine Summe von mehr als 18.000 Euro angeeignet. Der Beginn allen Übels habe in der Firma gelegen, die der Angeklagte nebst einem Kompagnon und seiner damaligen Frau führte. Er sei für die Beratung und das Schreiben von Rechnungen zuständig gewesen, Zugriff auf das Firmenkonto habe er nicht gehabt. Das hätten derweil seine heutige Ex-Frau und sein Freund geplündert, als sie gemeinsam durchgebrannt seien. Schon zu diesem Zeitpunkt seien Funkanlagen verkauft worden, die nicht in die Hände der Kunden gelangt seien.

Dadurch kam es auch zur ersten Verurteilung wegen Betruges 2016, wo der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davonkam. Der Nümbrechter machte sich dann ebenfalls mit dem Verkauf solcher Funkfernsteuerungen selbstständig. Es kam aber zur Kontopfändung des Geschäftskontos. So versuchte er, mit den eingegangenen Zahlungen immer wieder die Löcher zu stopfen. „Ich habe einfach komplett den Überblick verloren“, sagte der Angeklagte: „Es tut mir für die Leute sehr leid, die ich betrogen habe.“

„Sie kommen mit einem blauen Auge davon“

Wegen seiner detaillierten Aussage verzichtete das Gericht auf die Hälfte der zehn erschienenen Zeugen aus ganz Deutschland. Die fünf gehörten Zeugen erzählten alle von der gleichen Vorgehensweise: Auf der Suche nach einer Funkfernsteuerung wurden sie auf das Unternehmen aufmerksam, zahlten per Vorkasse, erhielten aber nichts. Alle sagten allerdings auch, dass das kompetente Auftreten des Angeklagten sie nie an Betrug habe denken lassen. Der verteidigte sich, er habe das Geld ja nicht genommen, um sich ein schönes Leben davon zu machen oder durch die Weltgeschichte zu reisen.

Richterin Defourny fand klare Worte nach dem Urteilsspruch: „Sie kommen heute noch mal mit einem blauen Auge davon. Ich rate ihnen dringend, sich Hilfe bezüglich ihrer Schulden zu holen.“