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Ex-Geliebte angegriffenWaldbröler erneut vor Gericht

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Symbolbild.

Waldbröl – Vor dem Amtsgericht musste sich ein verheirateter 45-jähriger Waldbröler wegen Nötigung, Sachbeschädigung und Fahrens ohne Führerschein verantworten. Dahinter steht ein seit Jahren andauernder Konflikt zwischen ihm und der Zeugin, einer 37-Jährigen.

Zehn Jahre lang soll die Frau die Geliebte des Mannes gewesen sein, bis sie sich 2016 von ihm trennte. Seit dieser Zeit, so erklärte sie, werde sie von ihm beleidigt und bedroht. Zuletzt war der Angeklagte 2018 verurteilt worden – es ging um die gleichen Vorwürfe. Er kam mit einer Geldstrafe davon. Für den Wiederholungsfall wurde ihm eine Freiheitsstrafe angedroht.

Trotz Verurteilung: Mann greift Ex-Geliebte auf dem Parkplatz an

Obwohl er damals vor Gericht gesagt hatte, es sei „alles vorbei“ mit der Zeugin, kam es laut Anklage der Staatsanwaltschaft im August 2019 sogar noch zu einer Zuspitzung: Die Zeugin war auf dem Weg zur Arbeit, als sie auf einem Parkplatz oberhalb der Wiehltalsperre kurz anhielt, um mit dem Handy eine Nachricht zu verschicken. In diesem Moment soll sich der Angeklagte mit dem Auto seiner Ehefrau vor ihr Fahrzeug gestellt haben.

Er sei ausgestiegen, habe auf die Motorhaube gehauen und Scheiben eingeschlagen. In Panik habe die Zeugin das Auto rückwärts auf die Straße gesetzt. Der Angeklagte habe sie schließlich mit dem Auto überholt und dabei einen Gegenstand aus dem rechten Seitenfenster geworfen. Ein starker Knall habe sie in Angst und Schrecken versetzt. Als er ihr mit seinem Auto die Weiterfahrt über Sinspert versperrte, sei sie über Obersteimel ausgewichen und habe noch während der Fahrt die Polizei angerufen. Am Auto waren der Außenspiegel und Teile der Lackierung beschädigt.

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Vor Gericht war der Frau anzumerken, dass ihr die Gesamtsituation zusetzt. Mehrfach hatte sie beim Gericht in Waldbröl befristete Kontaktverbote gegen den Mann erwirkt. Dennoch sei sie weiter Telefonterror ausgesetzt gewesen, den sie auch aufzeichnete, um Beweise vorlegen zu können. Auch den Arbeitsplatz wechselte sie, um den Nachstellungen zu entgehen.

Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger befragte die Zeugin nach Details: Hat sie den Gegenstand in der Hand des Angeklagten wirklich gesehen? Was für ein Gegenstand war das? Nein, sie habe nur wahrgenommen, wie er sich zum offenen Seitenfenster gebeugt habe, antwortete die Frau. Sie sei in Panik gewesen.

Obwohl der Verteidiger erklärte, er wolle ihr keine Vorwürfe machen, beschloss die mühsam beherrschte Frau, sie werde sich auch einen Anwalt nehmen. Der Polizist, der die Sache aufgenommen hatte, bestätigte, dass sie den Vorfall auch damals schon so geschildert hat. Die Verhandlung soll fortgesetzt werden.