Der 30-Jährige muss sich vor dem Waldbröler Amtsgericht verantworten. Weil einer der Zeugen krank war, wurde ein weiterer Termin angesetzt.
Vor GerichtWaldbröler soll mit 3,2 Promille im Blut und ohne Führerschein Unfall gebaut haben

Der Angeklagte sagte nichts zu den Vorwürfen.
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Ein 30-Jähriger aus Waldbröl musste sich am Dienstag gleich wegen mehrerer Straftaten, die er am Neujahrstag vorigen Jahres begangen haben soll, vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn angeklagt, spätabends in der Nacht auf den 2. Januar ein Fahrzeug unter dem Einfluss berauschender Mittel und ohne Fahrerlaubnis geführt zu haben. Auf der Wiehler Straße habe er dann einen Unfall mit einem Sachschaden in Höhe von rund 300 Euro verursacht und sich anschließend mit dem Auto unerlaubt entfernt. Die daraufhin durchgeführte Blutprobe ergab einen Wert von 3,2 Promille.
Der Angeklagte sagte zu diesen Vorwürfen nichts. Der Besitzer des Fahrzeugs schilderte als Zeuge, dass er sich zum Tatzeitpunkt im Urlaub befunden habe. Sein Sohn habe ihn tags darauf angerufen und ihm mitgeteilt, dass das Auto kaputt wäre. Zuvor hatte dieser dem Beschuldigten den Schlüssel ausgehändigt. Der Zeuge sagte aus, dass es sich dabei um eine Variante handele, die nicht in das Fahrzeugschloss gesteckt werden müsse: „Um das Auto zu starten, braucht man nicht auf den Fahrersitz, das springt auch an, wenn man sich in der Nähe befindet.“
Zeuge saß „stockbetrunken“ im Auto des angeklagten Waldbrölers
Ein weiterer Zeuge erklärte, dass er in dem Fahrzeug gewesen sei. Nach einer Neujahrsparty sei er stockbetrunken gewesen. Er könne sich lediglich daran erinnern, dass er auf der Rücksitzbank gelegen habe. Zu dem, was passiert sei, könne er nichts sagen.
Gehört wurden auch drei Polizisten von der Waldbröler Wache. Eine Beamtin berichtete, dass sie als Verstärkung gerufen worden sei, nachdem es eine Verkehrsunfallflucht gegeben habe. Beim Eintreffen habe sie gesehen, dass der Wagen an mehreren Stellen beschädigt und ein Reifen platt war. Auf den Angeklagten als Fahrer habe sie geschlossen, da er den Schlüssel in der Hosentasche hatte. Seine Papiere habe sie auf dem Fahrersitz entdeckt.
Der zweite Polizist berichtete, dass er mit seinem Kollegen Spuren im Gras und an einer Leitplanke entdeckt habe. Noch während der Unfallaufnahme hätte sie die Mitteilung erreicht, dass sich der Geflüchtete bei einer nahe gelegenen Tankstelle befinde. Dort hätten sie drei männliche Personen vorgefunden, von den sich einer zielstrebig entfernt habe. Der Beamte beschrieb die beiden als sehr unkooperativ, bei einem habe er den Fahrzeugschlüssel in der Hosentasche, dazu ein Kunststoffröhrchen mit weißen Anhaftungen entdeckt: „Der Mann wirkte fast apathisch.“ Der dritte Polizist konnte ergänzen, dass er eine deutliche Alkoholeinwirkung bemerkt habe.
Die Richterin Christina Becher war sich mit dem Staatsanwalt einig, dass zur Aufklärung des Falls auch der zurzeit erkrankte Beifahrer gehört werden müsse. Sie bestimmte daher einen Folgetermin für Anfang November.