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NutscheidWindkraft-Pläne für Kalamitätsflächen in Waldbröl

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Das Foto zeigt eine sogenannte Kalamitätsfläche in einem Waldgebiet in der Nutscheid.

Auf solchen Kalamitätsflächen in der Nutscheid möchte der Landesbetrieb Wald und Holz zusammen mit der Iberdrola GmbH Windenergieanlagen bauen. 

Die Pläne des Landesbetriebs Wald und Holz betreffen Flächen in Waldbröl, Windeck und Ruppichteroth. 

Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW und der Energieversorger Iberdrola Renovables Deutschland GmbH planen zusammen die Errichtung von Windenergieanlagen auf landeseigenen Waldflächen in der Nutscheid. Das hat der Landesbetrieb mitgeteilt. Iberdrola erhielt den Zuschlag am Ende eines Bieterverfahrens.

Die Windräder sollen in den kommenden Jahren auf landeseigenen Waldflächen in der Nutscheid errichtet werden, die auf einem Gebiet der Stadt Waldbröl und den Gemeinden Ruppichteroth und Windeck (Rhein-Sieg-Kreis) liegen, die in der Regionalplanung als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen sind.

„Waldschonende Bauweise“

Die Anlagen würden „unter den strengen Leitlinien einer möglichst waldschonenden Bauweise und der transparenten Einbindung der Region, den Anforderungen des Natur- und Artenschutzes und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit gebaut“, schreibt der Landesbetrieb in seiner Mitteilung.

Die Nutzung von landeseigenen Waldflächen zum Ausbau erneuerbarer Energien eröffne die Möglichkeit, „die Projekte koordiniert, kontrolliert und unter klaren ökologischen Rahmenbedingungen umzusetzen“, heißt es in der Mitteilung weiter.

Zusätzliche Eingriffe sollen auf das absolut notwendige Maß begrenzt werden.
Aus der Mitteilung des Landesbetriebs Wald und Holz

Vor allem geschädigte Fichtenwaldflächen – so genannte Kalamitätsflächen – sollen bei diesem Projekt für die Errichtung von Windenergieanlagen genutzt   und „zusätzliche Eingriffe auf das absolut notwendige Maß begrenzt“ werden. Durch die Höhe moderner Anlagen würden die Rotoren die Baumkronen deutlich überragen.

Der Landesbetrieb betont in der Mitteilung, dass die Planung „von Beginn an den vollständigen Rückbau der Anlagen nach Ende ihrer Betriebsdauer“ umfasst, „dazu zählt der Abbau der technischen Komponenten sowie die Wiederherstellung der betroffenen Flächen. Entsprechende Regelungen sind Bestandteil der vertraglichen und genehmigungsrechtlichen Grundlagen des Projekts“.

Wichtig bei der Erteilung des Zuschlags an die Iberdrola Deutschland GmbH sei es dem Landesforstverwaltung gewesen, „ein Unternehmen zu finden, das ein Gesamtkonzept vorlegen konnte, welches allen Anforderungen der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und des Natur- und Artenschutzes gerecht wird“. Die umliegenden Kommunen würden finanziell an dem Projekt beteiligt, teilt der Landesbetrieb mit: „Sie profitieren unter anderem von gesetzlich geregelten Zahlungen. Auch die regionale Wertschöpfung soll gestärkt werden.“

Die Mitteilung lässt viele Fragen offen, etwa die nach dem geplanten Zeithorizont oder nach der Anzahl der geplanten Windräder. Nur so viel wird verraten: „Mit einer installierten Leistung von rund 40,8 Megawatt können die geplanten Anlagen Strom für etwa 25.000 Haushalte erzeugen.“