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Verdacht auf StraftatGeistlicher aus dem Süden Oberbergs muss in Waldbröl vor Gericht

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Die in Köln ansässige und für ganz Nordrhein-Westfalen zuständige Zentralstelle für Cyber-Kriminalität hatte zuletzt die Ermittlungen gegen den nun angeklagten Geistlichen aus dem Süden des Oberbergischen Kreises geführt. Das Symbolfoto zeigt Hände auf einer Laptop-Tastatur.

Die in Köln ansässige und für ganz Nordrhein-Westfalen zuständige Zentralstelle für Cyber-Kriminalität hatte zuletzt die Ermittlungen gegen den nun angeklagten Geistlichen aus dem Süden des Oberbergischen Kreises geführt.

Dem Vorwurf zufolge soll der Angeklagte „in größerem Umfang kinder- und jugendpornografische Inhalte“ besessen haben. Angesetzt ist ein Prozesstag.

Für den Besitz von „kinder- und jugendpornografischen Inhalten in größerem Umfang“ muss sich ein Geistlicher aus dem Süden des Oberbergischen Kreises vor dem Schöffengericht in Waldbröl verantworten. Am Dienstag (26. Mai 2026) sei die Entscheidung gefallen, das Verfahren gegen den Angeklagten zu eröffnen, teilt Gerichtsdirektor und Sprecher Andreas Dubberke mit.

Dem Vernehmen nach war solches Material bei dem Geistlichen im April vergangenen Jahres sichergestellt worden. Der Beschluss des Schöffengerichts beendet ein Zwischenverfahren am Waldbröler Gericht, das damit die Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft für zulässig erklärt. Es gebe den hinreichenden Verdacht einer Straftat, heißt es.

Vorgesehen ist ein Verhandlungstag für Mitte September. Weitere Angaben zu dem nun anstehenden Prozess macht das Gericht aufgrund der Persönlichkeitsrechte nicht. Im April vergangenen Jahres war der Pfarrer selbst an die Öffentlichkeit gegangen und hatte erklärt, dass die Polizei Ermittlungen gegen ihn aufgenommen habe. Zu deren Gegenstand oder zu der Anklage äußerte er sich bisher nicht.

Geistlicher selbst hatte das Erzbistum Köln um Entbindung von seinen seelsorgerischen Aufgaben gebeten

Während der Gottesdienste in den betroffenen Kirchen im Kreissüden ließ das Kölner Erzbistum am Palmsonntag damals ein Proklamandum verlesen, in dem die Entpflichtung des Pfarrers bekanntgegeben wurde. Er selbst hatte zuvor in der Domstadt zunächst um die Freistellung von seinen seelsorgerischen Aufgaben gebeten.

Der Leiter des Bereichs Pastorale Dienste, Markus Wasserfuhr, entsprach diesem Wunsch. Eine Stellungnahme des Erzbistums gab es nicht. Eigenen Angaben zufolge hatte der Geistliche seine Vorgesetzten über die Art der Vorwürfe in Kenntnis gesetzt.

Von seinen beiden leitenden Posten im früheren Sendungsraum Oberberg-Süd – und damit auch in der Großpfarrei St. Michael und St. Gertrud als dessen Nachfolgerin – trat der Mann zurück. Die Ermittlungen der Polizei sollte die Gründung der neuen Pfarrei nicht behindern, erklärte er damals auf Nachfrage. Für weitere Stellungnahmen war der Geistliche danach nicht mehr zu erreichen.

Nach Informationen dieser Zeitungen waren die Ermittlungsakten der Polizei Ende November vergangenen Jahres dann der Kölner Generalstaatsanwaltschaft übergeben und dort von der für ganz Nordrhein-Westfalen zuständigen Zentralstelle für Cyber-Kriminalität übernommen worden.

Mit dem Beginn des Hauptverfahrens in der Marktstadt sollen die Vorwürfe gegen den Geistlichen konkretisiert werden. Die Zulassung der Anklage zum Hauptverfahren ändert nichts am Fortgelten der Unschuldsvermutung.