Urteil am AmtsgerichtNümbrechter muss 16.000 Euro zahlen

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Das Gesetzbuch „Strafrecht“ steht auf einem Tisch in einem Verhandlungssaal.

ARCHIV - 27.03.2024, Berlin: Das Gesetzbuch 'Strafrecht' steht auf einem Tisch in einem Verhandlungssaal im Kriminalgericht Moabit. (zu dpa: ´Drogenhandel in Cafés? Angeklagter schweigt») Foto: Monika Skolimowska/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Das Amtsgericht in Waldbröl hat den 47-Jährigen aus Nümbrecht aufgrund von drei Taten verurteilt.

Eine Strafe in Höhe von 16.000 Euro muss ein Nümbrechter nach einem Schuldspruch des Amtsgerichts in Waldbröl zahlen. Verurteilt worden war der 47-Jährige wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und Missbrauch des Notrufs. Aufgrund dieser drei Taten bildete das Gericht eine Gesamtstrafe.

So war der Mann im März vergangenen Jahres in Reichshof zweimal absichtlich mit seinem Geländewagen über einen Motorroller gefahren, dann nannte er einen Polizeibeamten einen „eierlosen Dilettanten“ und im Mai danach hatte er schließlich in Nümbrecht einen Rettungswagen unter Vorspiegelung eines Notfalls gerufen.

Verteidiger des angeklagten Nümbrechters räumte Vorwürfe ein

Der Verteidiger des Angeklagten räumte sämtliche Vorwürfe ein. „Mein ganzes Leben war ich für Gerechtigkeit“, erklärte sein Mandant. Im ersten Fall sei er bei einer Bekannten zum Essen eingeladen gewesen. Dabei habe er erfahren, dass deren Mieter schon seit rund einem Jahr mit der Miete im Rückstand sei. Da sei er zu dem Mann gegangen und habe der Forderung seiner Bekannten „Nachdruck verliehen“. Zurück am Mittagstisch habe er von dem Mieter mehrere Drohungen erhalten. Irgendwann seien ihm die Nerven durchgebrannt und er mit seinem Wagen über dessen Zweirad gefahren: „Aber das war schon kaputt.“

Bei der zweiten Sache ging es um eine Löschwasserleitung, die über sein Grundstück verlaufe. Dafür habe er Kosten von rund 48.000 Euro angesetzt, jedoch nie erhalten. Daher habe er einen Hydranten unbrauchbar machen wollen. Die Polizei habe das mitbekommen und nach einem heftigen Wortwechsel angekündigt, ihn festnehmen zu wollen. Das sei zwar nicht geschehen, aber dennoch habe er sich beim Innenministerium in einer Mail über das Verhalten der Beamten beschwert. Lediglich eine Frau habe sich korrekt benommen: „Die Polizistin hatte richtig Eier in der Hose.“

Angeklagter aus Nümbrecht hatte „vorsorglich“ den Notruf gewählt

Das sei nur ein blöder Zufall gewesen, erklärte der Beschuldigte zum dritten Vorwurf. Er habe auf dem Feuerwehrfest dem DJ 50 Euro in die Hand gedrückt, damit der ein bestimmtes Lied spiele. Das habe der Mann zwar zugesagt, jedoch nicht getan. Nach nochmaliger Aufforderung sei es zu einem Wortwechsel gekommen, in dessen Verlauf ihn mehrere Feuerwehrkameraden festhalten wollten. Zudem hätten sie angekündigt, ihn „fertigzumachen“.

Da habe er vorsorglich einen Notruf getätigt und auf Nachfrage der Leitstelle angegeben: „Der blutet wie ein Schwein.“ Im Nachhinein betrachtet sei sein Verhalten sicher nicht in Ordnung gewesen und den Einsatz habe er auch bezahlt: „Aber wenn die auf mich zugekommen wären, wäre der nötig geworden.“

Da der Nümbrechter alle Anklagepunkte eingeräumt hatte, brauchten die fünf geladenen Zeugen nicht gehört werden. In seinem Plädoyer sah der Staatsanwalt die Tatvorwürfe bestätigt und forderte eine Gesamtstrafe von 150 Tagessätzen zu je 100 Euro. „Mein Mandant hat aus den Vorfällen gelernt“, schilderte der Verteidiger und hielt eine moderate Geldstrafe für angemessen.

In ihrem Urteil ging Richterin Laura Lax jedoch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus und erhöhte die Zahl der Tagessätze auf 160. Maßgeblich war der Missbrauch des Notrufs: „Durch das Vortäuschen eines Notfalls haben sie unzulässigerweise die Kapazitäten des Rettungsdienstes gebunden.“

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