Staatsanwältin hatte Zweifel an den Vorwürfen gegen 26 Jahre alten Waldbröler – Ordnungsgeld gegen Zusteller.
Verfahren eingestelltAnklagevorwürfe gegen Waldbröler hielten nicht Stand

Ein 26 Jahre alter Waldbröler stand vor dem Amtsgericht.
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Ein 26 Jahre alter Waldbröler stand am Montag vor dem Amtsgericht, weil er laut Staatsanwaltschaft nach der Annahme eines Paketes im November vorigen Jahres dieses reklamiert haben soll, um sich zu bereichern. So habe er angegeben, dass eine bestellte Plane im Wert von 515 Euro nicht geliefert worden sei. Drei Tage später habe er sich gemeldet, woraufhin ein erneuter Versand veranlasst wurde. „Das Paket ist wirklich niemals angekommen“, beteuerte der Angeklagte am Montag in der Verhandlung. Bei einer Nachfrage an den Zusteller habe dieser aber erklärt, dass er das Paket abgestellt habe, er wisse allerdings nicht mehr wo.
Der Beschuldigte sagte, dass er auch keinerlei Mitteilung per E-Mail bekommen habe, dass das Paket geliefert worden sei. Einen Ablageort habe er nicht eingerichtet. Die ihm von der Richterin vorgelegte Unterschrift des Versanddienstleisters konnte er nicht erkennen: „Die ist auf jeden Fall nicht von mir.“ Der Angeklagte führte dann weiter aus, dass er die nachgeforderte Lieferung problemlos bekommen habe, allerdings könne er derzeit nicht sagen, ob er auch zweimal bezahlt habe. Als Zeuge sagte der Beifahrer des Zustellers aus, dass er auf Einweisungstour mitgefahren sei. Er habe erst eine Woche zuvor dort angefangen zu arbeiten. Was mit dem Paket passiert sei, könne er nicht sagen. Jedenfalls habe er gesehen, dass es der Fahrer aus dem Auto genommen habe und mit leeren Händen zurückgekehrt sei: „Ich weiß aber nicht, ob er es abgegeben, abgestellt oder zum Nachbarn gebracht hat.“
„Bei manchen Firmenkunden wir einfach ein X gemacht“
Zu der Unterschrift befragt, schloss der Sicherheitsbeauftragte des Zustellunternehmens nicht aus, dass der Fahrer selbst unterzeichnet habe. Das sei seit Corona üblich geworden: „Viele Kunden wollen gar nicht mehr selbst unterschreiben.“ Bei manchen Firmenkunden werde einfach ein „X“ oder ein Haken gemacht. Die Ehefrau des Beschuldigten sagte aus, dass auch sie kein Paket angenommen habe: „Ich bin eigentlich immer zu Hause und hole die Post rein.“ Keinesfalls gebe es eine Abstell-Erlaubnis. Ein paar Tage später habe sich jedoch der Zusteller gemeldet und nach der Telefonnummer ihres Mannes gefragt: „Die habe ich ihm gegeben.“
Der Zusteller, der den Sachverhalt vielleicht noch hätte konkretisieren können, erschien erst gar nicht vor Gericht. Doch auch ohne ihn hatten Staatsanwaltschaft und Gericht Zweifel daran bekommen, dass der 26-Jährige tatsächlich in betrügerischer Absicht unterwegs war. Die Staatsanwältin beantragte schließlich, das Verfahren einzustellen. Ein weiterer Antrag galt dem Zusteller, der für sein unentschuldigtes Fehlen ein Ordnungsgeld auferlegt bekam, das die Richterin auf 150 Euro festsetzte.