Mit EC-Karte eines Bekannten46-Jähriger hob in Waldbröl mehr Geld ab als vereinbart

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Geldautomat (Symbolbild)

Waldbröl – „Er hat nicht geschimpft, wenn er gemerkt hat, dass ich zu viel abgehoben habe“, sagte ein 46-Jähriger aus dem Kreissüden am Dienstag im Amtsgericht Waldbröl. Dennoch verurteilte ihn Richter Carsten Becker wegen Veruntreuung in sechs Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung.

Bis zu 1500 Euro hatte der Mann mit der EC-Karte eines Bekannten an Geldautomaten abgehoben, obwohl nur wesentlich geringere Beträge vereinbart gewesen seien. „Ich habe damit meine laufenden Rechnungen bezahlt“, sagte er. In einem Fall hatte er 550 Euro abgehoben, ob wohl der Bekannte ihm lediglich erlaubt hatte, eine Tankfüllung zu bezahlen. Eine Angestellte des Kreditinstituts berichtete als Zeugin, dass sie die Karte gesperrt habe, nachdem ihr ungewöhnliche Umsätze aufgefallen seien. Daraufhin sei die Karte von einem Geldautomaten beim Versuch einer erneuten Abhebung eingezogen worden. Es sei ihr unverständlich, dass der Bekannte des Angeklagten ihm später auch die neu ausgestellte Ersatzkarte samt Pin-Nummer für weitere Abhebungen ausgehändigt habe. Dadurch sei das Konto an das Kreditlimit geraten, sodass auch Lastschriften der Gemeinde geplatzt seien.

„Ich weiß nicht, wo das ganze Geld geblieben ist“

Die Schwester des Bekannten beklagte sich darüber, dass ihr Bruder dem Angeklagten seit dem Jahr 2005 ständig so viel Geld gegeben habe. Ihre Mutter habe vor ein paar Jahren auf dem Sterbebett gesagt: „Liebe Kinder, ich kann euch leider nichts mehr geben. Ich weiß nicht, wo das ganze Geld geblieben ist.“ Da die Zuwendungen des Bekannten, im Laufe der Jahre etwa 350 000 bis 400 000 Euro, aber freiwillig im Vertrauen auf eine Rückzahlung durch eine Erbschaft des Angeklagten erfolgt seien, konzentrierte sich das Gericht auf die Veruntreuung bei der eigenmächtigen Überschreitung der vereinbarten Abhebungshöhe.

Becker warf dem Angeklagten vor, dass sein Verhalten andere barmherzige Menschen abschrecken würde. Neben der verhängten Bewährungsstrafe muss er 3600 Euro an den Geschädigten zahlen und 100 Sozialstunden im Waldbröler Kaufhaus für alle ableisten.

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