Verbotenes AutorennenAmtsgericht Waldbröl verurteilt 26-Jährigen nach Verfolgungsjagd

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Das Amtsgerichtsgebäude in Waldbröl.

Vor dem Amtsgericht Waldbröl musste sich jetzt ein 26-Jähriger verantworten.

Das Amtsgericht Waldbröl hat einen Mann aus Hennef zu 90 Tagessätzen verurteilt, der sich im Juni vergangenen Jahres eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert hatte.

Die Flucht vor der Polizei im Juni vergangenen Jahres kostet einen 26-Jährigen aus Hennef jetzt 3150 Euro. Minuziös schilderte der Staatsanwalt in vor dem Waldbröler Amtsgericht, wie der Beschuldigte einer Polizeistreife nachts gegen 1 Uhr in Waldbröl-Hermesdorf wegen seiner zügigen Fahrweise aufgefallen war. Die Beamten hätten zunächst versucht, ihn zum Anhalten zu bewegen. Der Fahrer habe jedoch aufs Gaspedal getreten, um sich der Kontrolle zu entziehen. Mit Blaulicht und Martinshorn nahmen die Beamten die Verfolgung auf.

Nachts ohne Scheinwerfer mit 140 Stundenkilometern unterwegs

Über Geiningen ging es mitten auf der Straße und Kurven schneidend in Richtung Stippe. Dort soll er mit 70 Stundenkilometern über die Fahrbahnschwellen in der Tempo-30-Zone gefahren und dann in Richtung Denklingen abgebogen sein. Beim Durchfahren der Ortschaft Dreslingen habe die Tachonadel des Polizeifahrzeugs auf 80 gestanden.

Mit der gleichen Geschwindigkeit sei er auch durch Denklingen in Richtung Hermesdorf gefahren. Auf der Bundesstraße 256 habe er dann zwischen den beiden Ortschaften Geschwindigkeiten von 130 bis 140 Kilometern pro Stunde erreicht. Dabei habe der Hennefer auch noch sein Licht ausgeschaltet, sodass die Streifenbeamten die Verfolgung abbrechen mussten. Bei der späteren Kontrolle gegen 3 Uhr sei ein Alkoholwert von 1,22 Promille gemessen worden, der Führerschein wurde einkassiert.

Wegen des fehlenden Führerscheins die Arbeit verloren

Der Angeklagte schwieg vor dem Gericht zunächst. Nach einem Gespräch mit seinem Verteidiger, in dem der Strafrahmen bei einer geständigen Einlassung erörtert worden war, gab der Hennefer die Vorwürfe jedoch in vollem Umfang zu, sodass die geladenen Zeugen nicht gehört werden mussten: „Mir tut das megaleid – so etwas darf nicht passieren, aber ich habe Angst bekommen und bin weggefahren.“ Nach diesem Vorfall habe er durch den fehlenden Führerschein seine Arbeit verloren und sei aus Waldbröl in den Rhein-Sieg-Kreis gezogen.

Der Staatsanwalt sah seine Anklage bestätigt. Mit dem gemessenen Alkohol sei der Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille überschritten. Da der 26-Jährige vor vier Jahren bereits einmal wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs – allerdings ohne Alkohol – verurteilt worden war, forderte der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 35 Euro und einen sechsmonatigen Entzug der Fahrerlaubnis.

Der Verteidiger betonte, dass die Straße zu der späten Stunde leer gewesen und niemand gefährdet worden sei. Zudem habe die Flucht vor der Polizei keinen „Renncharakter“ gehabt. Das sah Richter Dr. Torben Illner anders und verurteilte den Mann wegen verbotenem Kraftfahrzeugrennens in Tateinheit mit Trunkenheit am Steuer. Bei der Bemessung der Strafe folgte er dem Antrag des Staatsanwalts – unter Anrechnung der anderthalb Jahre ohne Führerschein.

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