„Gelegenheit macht Diebe“Angeklagter vor Waldbröler Gericht verurteilt

Lesezeit 3 Minuten
Symbolbild

Symbolbild

Waldbröl – „Es war eine Kurzschlusshandlung, dass ich die Tasche genommen habe“, sagte der 40 Jahre alte Angeklagte dem Vorsitzenden Richter des Waldbröler Amtsgerichtes. Dafür und für den Besitz eines Schlagrings wurde er wegen Diebstahls und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 4950 Euro verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihn gleich wegen dreier Delikte angeklagt, die er im April diesen Jahres innerhalb von vier Tagen verübt haben soll. Zunächst sei er bei einer Verkehrskontrolle ohne gültige Fahrerlaubnis aufgefallen. Zwei Tage später habe er abends in einer Tankstelle eine Tasche mit 6825 Euro an sich genommen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung am Folgetag sei dann ein Schlagring gefunden worden. „Den Schlagring habe ich schon vor Monaten im Gartenhaus gefunden und dann im Schlafzimmerschrank versteckt, damit die Kinder nicht damit spielen“, sagte der Angeklagte.

Geld in gefundener Tasche

Bei der Verkehrskontrolle sei er gar nicht anwesend gewesen. Da sei sein Bruder, der ihn besucht habe, mit dem Auto gefahren, um seine Frau von der Arbeit abzuholen. Er selbst habe keinen Führerschein mehr. Dass er die Tasche an sich genommen habe, gab er jedoch zu. „Eigentlich waren es sogar zwei Taschen“, sagte er. Schmunzelnd folgte Richter Carsten Becker den Ausführungen des Angeklagten, dass er zur Tankstelle zum Einkaufen gefahren sei.

Unter dem Süßigkeitenregal habe er die Taschen entdeckt und sie dem Kassierer geben wollen. Als er jedoch bemerkt habe, dass sich darin Geld befinde, habe er die relativ kleinen Taschen schnell eingesteckt. Erst im Auto habe er nachgeschaut und in der einen 240 Euro, in der anderen nur Kassenzettel gefunden.

Verfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingestellt

Ein Zeuge schilderte, dass er die Tasche mit dem Geld beim Bezahlen vergessen habe. Er habe keine Ahnung von dem Inhalt, da sie ihm ein Freund zur Aufbewahrung gegeben habe. Der Eigentümer des Geldes erklärte, dass er das gemacht habe, da er wegen einer Auslandsreise nicht soviel Geld mit sich führen wollte. Er habe Tage zuvor etwa 15 000 bis 20 000 Euro von seinem Konto abgehoben und einige Forderungen beglichen. Gut 5000 Euro seien aber wohl noch darin gewesen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Das Verfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingestellt. Der Staatsanwalt sah die übrigen Vorwürfe als erwiesen an und forderte eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen. Weil der Besitz des Schlagrings fahrlässig und der gestohlene Betrag niedrig sei, beantragte der Verteidiger eine mildere Strafe. Richter Becker setzte 110 Tagessätze fest. Zudem muss der Angeklagte die 240 Euro zurückzahlen. Da die Zeugen keine konkreten Angaben über die Höhe des Verlustes machen konnten, halte er diese Summe nach dem Auftreten des Angeklagten für plausibel. Das Sprichwort „Gelegenheit macht Diebe“ treffe hier voll zu, sagte der Richter.

Rundschau abonnieren