Waldbröler SchöffengerichtVermeintlicher Dieb hatte Vollmacht und wird freigesprochen

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DPA Strafgesetzbuch

Symbolbild

Waldbröl – Mit Freispruch für einen des Einbruchs und Diebstahls angeklagten 38-jährigen Nümbrechter endete jetzt ein Verfahren vor dem Waldbröler Schöffengericht. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann angeklagt, sich im September und Oktober 2019 mittels eines Nachschlüssels mehrfach Zugang zu der Wohnung eines im gleichen Haus lebenden Nachbarn verschafft und dort Lebensmittel, Batterien und einem USB-Stick im Wert von rund 200 Euro gestohlen zu haben.

Der Verteidiger des Angeklagten schilderte, dass der Vermieter zwei der insgesamt drei Schlüssel an den Geschädigten übergeben habe, den dritten habe er auf dessen Wunsch hin behalten. Weitere Schlüssel existierten nicht. Vor der angeblichen Tat habe der Geschädigte einen Verkehrsunfall gehabt und sei ins Krankenhaus gekommen. Von dort aus habe er seinen Hausmitbewohner gebeten, ihm ein paar Sachen in die Klinik zu bringen.

Diebstahl mit Vollmacht?

Mit einer vom Geschädigten unterschriebenen Vollmacht habe sein Mandant sich den Wohnungsschlüssel vom Vermieter besorgt, Kopfhörer, Tabak und eine Jogginghose in Ermangelung eines Führerscheins mit dem Fahrrad ins Gummersbacher Krankenhaus gebracht und dann dem Vermieter den Schlüssel zurückgegeben. Der Angeklagte ergänzte: „Ich habe nichts gestohlen – der hat einen an der Waffel.“

Angeklagter hat Schlüssel der Wohnung gehabt

Als Zeuge sagte der Geschädigte, dass er am Vortag des Unfalls in Gummersbach 50 bis 80 Kilogramm Fleisch, einen Sack Kartoffeln und 30 Flaschen Getränke für rund 150 Euro gekauft, mit dem Roller nach Hause transportiert und in den Kühlschrank gelegt habe. Nach seiner Rückkehr aus dem Krankenhaus sei davon nichts vorhanden gewesen. Außerdem fehlten Süßigkeiten für 30 bis 40 Euro. Er gab an, dass sowohl der Angeklagte als auch dessen Freundin einen Wohnungsschlüssel gehabt hätten – das sei im Mietvertrag so vereinbart gewesen.

Davon wollte aber der Vermieter nichts wissen. Er bestätigte die Angaben des Angeklagten, dem er den Schlüssel nach Vorlage der E-Mail aus dem Krankenhaus ausgehändigt habe. Aus der Mail sei eindeutig der Wunsch nach einer Versorgung im Krankenhaus hervorgegangen. Zudem sei der Angeklagte mit dem vermeintlich Geschädigten befreundet gewesen.

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Ein Waldbröler Kripo-Beamter sagte als Zeuge aus, dass der Geschädigte bei der Anzeigenaufnahme wirr und durcheinander gewirkt habe, sodass er ihn gefragt habe, ob er unter Betreuung stehe. Warum die Anzeige erst ein halbes Jahr nach der angeblichen Tat gestellt worden sei, konnte er nicht sagen.

Vorsitzender Richter Carsten Becker sprach den Angeklagten frei, da der Nachweis eines Diebstahls nicht geführt werden konnte, zudem sei die Art der Beute sehr ungewöhnlich. Die Erteilung der Vollmacht hielt er für glaubwürdig. (kup)

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