Hundeflirt endet blutigWaldbrölerin auf 2700 Schadensersatz verklagt

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25.05.22, Waldbröl


Symbolfotos - Amtsgericht Waldbröl

Ein kurioser Prozess fand vor dem Waldbröler Amtsgericht statt.

Windecker wollte von Waldbrölerin 2700 Euro Tierarztkosten ersetzt bekommen.

Das geflügelte Wort „Wie Hund und Katze“ beschreibt treffend die Ursache für einen Streit zwischen einem Windecker und einer Waldbrölerin, der es jetzt vor das Amtsgericht Waldbröl brachte. Nicht, dass die beiden aneinandergeraten wären – vielmehr waren es ihre Vierbeiner. Vor ziemlich genau einem Jahr hatte der Windecker nämlich beschlossen, seine Husky-Hündin decken zu lassen. Dazu schien ihm der Rüde der Waldbrölerin gut geeignet und so wurde ein Spaziergang vereinbart, bei dem sich die Tiere kennenlernen sollten.

Treffen in Windeck

Anschließend kam es zum Treffen in Windeck, bei dem die Hündin gedeckt werden sollte. Richter Dubberke, Direktor des Amtsgerichts, fasste zusammen, dass die Hundehalterin bei dem Spaziergang geschildert haben will, dass ihr Rüde sich nicht gut mit Katzen vertrage – was der Windecker jedoch abstreite. Er hingegen will geäußert haben, dass es bei ihm mehrere Katzen gebe, worauf die Waldbrölerin aber nicht reagiert habe. In den Hinterlauf gebissen So oder so: Der genaue Gesprächsinhalt sei nicht nachzuvollziehen – fest stehe aber, dass die beiden Hunde tatsächlich in den Windecker Garten gelassen wurden, um dort zu „flirten“.

Plötzlich tauchte Katze auf

Dann sei plötzlich eine der Katzen aufgetaucht und in Streit mit dem Rüden geraten. Der habe nicht gezögert, den Kater in den Hinterlauf gebissen, hochgehoben und geschüttelt. Dabei seien Verletzungen entstanden, der Kater musste in der Klinik operiert werden. Kosten: 2700 Euro. Genau die forderte der Windecker jetzt von der Waldbrölerin. Dubberke führte aus, dass für Tierhalter eine besondere Haftung gelte, die unabhängig vom Verschulden sei. Sowohl von Hunden als auch von Katzen gehe eine „Tiergefahr“ aus. Da der Ausgang eines Konflikts zwischen Hund und Katze ungewiss sei, sei der Haftungsanteil eben gleich zu verteilen. Eine „Quotenverschiebung“ könne es etwa geben, wenn ein Hund auf einen Hasen treffe. Auf dringenden Rat des Richters einigten sich die Parteien ohne Urteil auf eine Übernahme der Kosten je zur Hälfte.

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