„Diakonie vor Ort“Kritik an übertriebenen Auflagen für Senioren-WG in Marienhagen

Im Seniorenheim betreut ein Mann einen Senioren. (Symbolbild)
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- Sebastian Wirth, Geschäftsführer der „Diakonie vor Ort“ kritisiert den Kreis für sein Vorgehen bezüglich der Einweihung der neuen Senioren-WG
- Seiner Meinung nach hat der Kreis zu hohe Auflagen gestellt
- Dadurch entsteht nicht nur Unmut, sondern auch höhere Kosten
Marienhagen – Anlässlich der Einweihung der neuen Seniorenwohngemeinschaft im ehemaligen Gemeindehaus in der Wiehler Ortschaft Marienhagen hat Sebastian Wirth, Geschäftsführer der „Diakonie vor Ort“, Kritik am Oberbergischen Kreis geäußert: Die Heimaufsicht habe versucht, aus der Wohngemeinschaft ein Kleinst-Heim zu machen. Dadurch würden Kosten verursacht, die schon andere Projekte von Seniorenwohngemeinschaften verhindert hätten.
Dabei seien Senioren-WGs gerade im ländlichen Raum eine gute Alternative für das ortsnahe Wohnen der alternden Bevölkerung, sagte Wirth in einem Podiumsgespräch mit Superintendent Jürgen Knabe: „Die Nachfrage ist so groß, dass wir bereits eine Warteliste führen müssen.“
Kreis setzt hohe Qualitätstandards
Die Senioren und ihre pflegenden Angehörigen bilden eine Mietergemeinschaft, die über ihr Zuhause einen Vertrag mit dem privaten Besitzer der Immobilie geschlossen hat. Die Diakonie sei lediglich Service-Anbieter, erklärt Wirth: „Unsere Mitarbeiter sind in dem Haus lediglich zu Gast, wenn sie die WG-Mitglieder pflegen und ihnen bei der Hausarbeit helfen.“
Zum Monatsbeginn sind neun ältere Menschen in das alte Pastorat eingezogen, das seniorengerecht zur ambulant betreuten Wohngemeinschaft umgebaut worden ist.
„Völlig zu Recht“
Jedes WG-Mitglied hat sein eigenes Zimmer, das nach seinen Vorstellungen möbliert und eingerichtet wurde, teilt die Diakonie vor Ort gGmbH mit. Gemeinsam nutzen die Bewohner Küche, Wohnzimmer und Bäder – da unterscheidet sich die Wohngemeinschaft nicht von jeder Studenten-WG.
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Wirth schildert auf Nachfrage, dass der Kreis aus seiner Sicht zu hohe Auflagen gestellt habe. Hintergrund ist das Landespflegegesetz, in dem zwischen zwei Arten von Senioren-WGs unterschieden wird: Bietet eine Organisation wie die Diakonie eine WG an, müssen dieselben Auflagen wie in einem Pflegeheim erfüllt werden. Selbstverantwortete Wohngemeinschaften – wie die in Marienhagen – unterliegen eigentlich nicht diesen Anforderungen. Wirth beklagt, dass die Heimaufsicht trotzdem diese Standards „durch die Hintertür“ habe durchsetzen wollen, als es um die „Leistungsvereinbarung“ ging: Dabei übernimmt das Kreissozialamt Kosten für sozial schwache Menschen. Wirth schildert, dass Kreismitarbeiter unter anderem eine Rampe und fehlende Handläufe bemängelt hätten.
Auf Nachfrage teilt die Kreisverwaltung mit, dass die Leistungsvereinbarung „völlig zu Recht“ an Mindestanforderungen für Barrierefreiheit geknüpft werde, also Qualitätsstandards gesetzt werden.