Das Verwaltungsgericht Köln weist die Klage der Investoren Burgmer und Kleemann ab. Diese sehen sich von der Stadt Wiehl getäuscht.
GerichtsurteilStadt Wiehl bekommt Recht im Platte-Streit

Das einstige Traditionshotel Platte mitten in der Stadt bietet derzeit einen traurigen Anblick.
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Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage abgewiesen, mit der die Investoren ihre Pläne für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses am Standort des Hotels Platte durchsetzen wollten. Die Veränderungssperre, die die Stadt Wiehl verhängt hat, ist rechtmäßig, hat das Gericht entschieden.
Rat und Verwaltung halten den Entwurf für ein dreieinhalbgeschossiges Haus mit Büroflächen im Erdgeschoss und darüber zirka zwölf Wohnungen für zu wuchtig. Mit der Klage wollten die Eigentümer der Immobilie festgestellt wissen, dass bis zum Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans Im Weiher ein Anspruch auf Erteilung der Bauvorbescheide bestand. Dies hat das Verwaltungsgericht verneint.
Stadt Wiehl will verhandeln
„Rat und Verwaltung der Stadt haben in dieser Frage also völlig korrekt gehandelt“, schreibt die Stadt Wiehl in einer ersten Stellungnahme. Bürgermeister Ulrich Stücker teilt auf Anfrage mit, dass er auf dieser Grundlage nun einen neuen Versuch unternehmen werde, sich mit den Eigentümern Nico Burgmer und Jens Kleemann zu einigen. „Die Schreiben gehen heute raus. Wir müssen wieder zu Gesprächen kommen, um gemeinsam eine vernünftige Lösung zu finden.“
Kleemann dagegen sieht keinen Grund, sich noch einmal zu verständigen. Bürgermeister Ulrich Stücker liege ein Kaufangebot vor, betonte der Investor am Mittwoch. Den Preis will er nicht öffentlich machen. Im Rechtsstreit gehe es nur um die Frage, ob er über diesen Kaufpreis hinaus Anspruch auf Schadensersatz hat. Wahrscheinlich werde er gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Rechtsmittel einlegen. „Das Gericht hat bloß formaljuristisch entschieden und ist an der Oberfläche geblieben.“
Kleemann nennt das Vorgehen von Rat und Verwaltung „ungeheuerlich“ und klagt: „Die Stadt hat uns hintergangen, und zwar geplant. Das hat mit einem Rechtsstaat nichts zu tun.“ Über Geschmack könne man sicher streiten, hier gehe es aber um das Prinzip. Die nachträglichen Festlegungen der Stadt hätten ihm einen großen wirtschaftlichen Verlust beschert. „Wegen der höheren Zinsen und gestiegenen Baukosten geht es da um Millionenbeträge.“
Bürgermeister Stücker entgegnet: „Es gibt keinen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung, wie im vorliegenden Angebot zugrunde gelegt. Herr Kleemann soll uns im Gespräch erläutern, wie seine Zahlen zustande kommen. Dann reden wir darüber, was geht und was nicht geht.“ Die Stadt sei nicht völlig frei bei ihren Möglichkeiten, Steuergeld für Immobiliengeschäfte auszugeben, die über den Grundstückswert hinausgehen.
Jens Kleemann sagte am Mittwoch gegenüber dieser Zeitung: „Der Ball liegt nun bei der Stadt. Wir haben das Haus vorsorglich verrammelt. Und wenn unser Angebot nicht angenommen wird, kann das für die nächsten 30 Jahre so stehen bleiben.“