Bezirksregierung hat entschiedenStadt Wiehl darf Gesamtschule einrichten

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Schüler bewegen sich im Klassenraum.

Die im Schulzentrum Bielstein ansässige Sekundarschule firmiert unter der Abkürzung für „technisch orientierte Bildung“.

Die Entscheidung über die Gesamtschule war nicht nur in Wiehl mit Spannung erwartet worden. Den Nachbarkommunen bleibt ein Monat, um dagegen zu klagen.

In Wiehl war die Freude groß, in den Nachbarkommunen weniger: Die TOB-Sekundarschule in Wiehl-Bielstein darf zum Schuljahr 2025/26 in eine Gesamtschule umgewandelt werden. Das hat die Bezirksregierung der Stadt Wiehl und den anderen Rathäusern am Dienstag mitgeteilt und die Bedenken der Kritiker zurückgewiesen.

Wie kam es zum Sinneswandel der Bezirksregierung?

Die Bezirksregierung teilt mit: „Insbesondere besteht ausweislich der vorgelegten Schulentwicklungsplanung das (…) erforderliche Bedürfnis für die Errichtung einer Gesamtschule im Stadtgebiet.“ Peter Madel, Beigeordneter im Wiehler Rathaus, berichtet, dass es nach dem Moderationsgespräch, zu dem die Bezirksregierung die Oberberger Ende Januar eingeladen hatte, neue Hoffnung gab, dass die Bedenken ausgeräumt werden können.

Er glaubt, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster aus dem September in einem ähnlichen Fall beim Sinneswandel der Kölner Bezirksregierung eine wichtige Rolle gespielt hat. Die Stadt Münster darf laut Gerichtsentscheid wegen der hohen Nachfrage eine dritte städtische Gesamtschule im Stadtteil Roxel errichten. Die Prognosen hätten gezeigt, dass es genug Nachwuchs für alle Schulen gibt, urteilte das dortige Verwaltungsgericht.

Was sagen die Nachbarkommunen?

Inwieweit die oberbergischen Nachbarn gegen die Entscheidung juristisch vorgehen, bleibe abzuwarten, sagt die Stadt Wiehl. Diese hat ihrerseits im vergangenen Jahr gegen den damals negativen Bescheid über den ersten Antrag geklagt. Dieses Verfahren ist noch gar nicht abgeschlossen, hat sich aber nun erledigt. Einen Monat lang haben die Nachbarkommunen Zeit, beim Verwaltungsgericht in Köln gegen die neue Entscheidung zu klagen, weil sie immer noch einen Verstoß gegen das „interkommunale Rücksichtnahmegebot“ sehen.

Eine Wiehler Gesamtschule wird besonders in Engelskirchen kritisch beurteilt. Man befürchtet eine weitere Schwächung der eigenen Sekundarschule, wenn es in Bielstein eine Gesamtschule gibt, die noch schneller zu erreichen ist als die ungeliebte Marienheider Konkurrenz. Am Mittwoch sagte Engelskirchens Bürgermeister Gero Karthaus im Hauptausschuss des Rates, dass die Gemeinde sich vorbehalte, gegen die Genehmigung vor Gericht zu ziehen. „Wir werden die Begründung der Bezirksregierung sehr genau prüfen.“

Was ist in Wiehl-Bielstein geplant?

Die Genehmigung bezieht sich auf die Umwandlung der TOB in eine vierzügige Gesamtschule, wie sie dem örtlichen Bedarf gemäß der Schülerprognosen entspricht. Die neue Wiehler Gesamtschule würde – wie bisher die Sekundarschule – als Ganztagsschule geführt werden. Das Wiehler Konzept sieht vor, dass Kinder aus Nachbarkommunen abgelehnt werden können. Aber erst, wenn die Gesamtkapazität erreicht ist und die Kinder eine Gesamtschule in der Heimatkommune haben – was in Engelskirchen aber nicht der Fall ist.

Welcher Aufwand kommt auf die Stadt Wiehl zu?

Umfangreiche Baumaßnahmen seien mit der Umwandlung nicht verbunden, teilt die Stadt mit. Die vorhandenen Räume reichten   aus. Allenfalls seien kleinere Maßnahmen nötig, um einzelne Räume umzunutzen. Doch bevor die Klagefrist abgelaufen ist, werde man nichts unternehmen.

Organisatorisch werde die Sekundarschule nun alle nötigen Schritte unternehmen, die mit der Einrichtung einer Oberstufe verbunden sind. Die Bielsteiner Schulleiterin Anita Kallikat sagt: „Wir haben genug Schüler, Räume und auch Lehrer.“ Schon jetzt gebe es einen ausreichenden Anteil an für die Oberstufe qualifizierten Kollegen. „Wir wollen keiner anderen Schule etwas Böses. An unserer Schule das Abitur machen zu können, ist ein Beitrag zu mehr Chancengleichheit.“

Wann startet der Schulbetrieb?

Eltern können ihre Kinder ab Februar für die neue Schule anmelden. Durchgeführt wird ein sogenanntes „vorgezogenes Anmeldeverfahren“. Es ermöglicht, dass angemeldete Schülerinnen und Schüler noch an anderen Schulen Platz finden können, sollte für die neue Gesamtschule die Mindestzahl   nicht erreicht werden. Vorliegen müssen mindestens 100 Anmeldungen.

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