Urteil am Wipperfürther Amtsgericht: Einige der Taten, die der Mann begangen hat, waren verjährt oder zu geringfügig, um noch zu zählen.
Viele DelikteAmtsgericht Waldbröl verurteilt 54-Jährigen zu 200 Tagessätzen Geldstrafe

Als der Angeklagte eine Wirtschaft verlassen sollte, richtete er eine Schreckschusspistole auf die Schläfe des Wirts.
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Die Liste der Delikte war lang: Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Hehlerei und versuchten schweren Diebstahls hat das Amtsgericht Waldbröl einen 54-Jährigen zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je fünf Euro verurteilt. Darüber hinaus muss der 54-Jährige mit 2500 Euro für gestohlene Elektroartikel aufkommen.
Angeklagter saß seit Januar vergangenen Jahres in U-Haft
Und das war eigentlich noch nicht alles: Einige der Taten, die er im Zeitraum von 2017 bis 2019 begangen hat, waren verjährt oder zu geringfügig, um noch zu zählen. Der Mann saß schon seit Januar letzten Jahres in Untersuchungshaft. Nahezu alles, was ihm der Staatsanwalt jetzt zur Last legte, räumte der Verteidiger ein. Etwa, dass dieser 2018 mit einem Kumpel in einer Waldbröler Kneipe war, in der sein Begleiter Hausverbot gehabt habe.
Als der Wirt beide zum Verlassen des Lokals aufforderte, richtete er eine Schreckschusspistole auf die Schläfe des Mannes und rief: „Du bist tot, Du bist tot.“ Kurz darauf fiel bei einer Polizeikontrolle auf, dass er keinen gültigen Führerschein besitzt. Das vorgelegte tschechische Dokument war gefälscht.
Werkzeuge aus Baucontainern gestohlen
Ein Jahr später drang er mit seinem Cousin auf das Baugelände beim Hallenbad ein und entwendete aus fünf Containern Werkzeuge im Wert von rund 3000 Euro. Zum Abtransport kam es allerdings nicht mehr, da ein Zeuge rechtzeitig die Polizei alarmierte. Am gleichen Wochenende verkaufte er einen Fernseher und eine Lampe im Gesamtwert von 2500 Euro, nachdem sein Bruder die Geräte zuvor in einen Elektromarkt gestohlen hatte.
Schließlich wurde der Mann von der Staatsanwaltschaft angeklagt, im Winter 2017 ohne Führerschein Auto gefahren zu sein und durch überhöhte Geschwindigkeit einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug verursacht zu haben. Dabei sei ein Schaden von etwa 3500 Euro entstanden, und er habe sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. In diesem Fall widersprach der Verteidiger des Angeklagten: Zu dieser Zeit sei sein Mandant auf Montage in Lettland gewesen, er habe das Auto einem Bekannten geliehen. Von dem Unfall habe er erst erfahren, als er Monate später wieder nach Deutschland gekommen sei.
So konnte Richter Kevin Haase sämtliche Zeugen entlassen bis auf zwei, die Angaben zu der Unfallflucht machten. Beide identifizierten den Beschuldigten zweifelsfrei.
Auch wenn dessen Anwalt einwendete, dass diese Identifikation nach gut sechs Jahren nicht sehr zuverlässig sei, glaubte der Richter den Zeugen, einem städtischen Angestellten und einer Frau, die den Mann monatelang gesehen und mit ihm gesprochen hatte, da er in dem Haus gegenüber wohnte. Nach einem Rechtsgespräch mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung erklärte Richter Haase, dass einige der Taten verjährt seien, andere wegen Geringfügigkeit eingestellt würden, und entließ den Angeklagten aus der U-Haft.

