Verfahren eingestelltSchlägerei auf dem Wipperfürther Marktplatz vor Gericht

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Amtsgericht Wipperfürth

Tritte gegen den Kopf waren im Prozess vor dem Amtsgericht Wipperfürth nicht nachzuweisen.

Eine Schlägerei auf dem Wipperfürther Marktplatz ging vor Gericht. Das Verfahren gegen den Angeklagten wird eingestellt.

Ungefährliche Tritte gegen den Kopf gibt es nicht. Daher wird vor Gericht bei solch einer Tat nicht nur von gefährlicher Körperverletzung, sondern von versuchtem Totschlag gesprochen. Dieser große Unterschied war der Grund, warum der Richter am Wipperfürther Amtsgericht eine Schlägerei zwischen zwei jungen Männern genau hinterfragte.

Streit zwischen Freunden eskalierte auf dem Wipperfürther Marktplatz

Angeklagt war ein 22-jähriger gebürtiger Wipperfürther, der im September 2022 auf seinen ehemaligen Freund eingetreten haben soll, während dieser am Boden lag. Passiert war die Schlägerei kurz nach Mitternacht auf dem Wipperfürther Marktplatz.

Um zu erklären, wie es zu der Auseinandersetzung gekommen war, musste der angeklagte Student etwas ausholen. „Wir waren im Sommer mit zehn Leuten im Urlaub und wollten jetzt wieder zusammen zum Skifahren. Die Reise war schon gebucht“, begann der Angeklagte seine Aussage. Da es aber zwischen den Mitreisenden zu Unstimmigkeiten gekommen war, hatten der Student und seine Freundin ihre zwei Plätze für den Skiurlaub eigenmächtig storniert. „Das ging den anderen gegen den Strich“, fügte er hinzu.

An dem besagten Abend habe man sich dann zufällig in Wipperfürth getroffen. „Wir waren in der Stadt, um was zu trinken“, gab der Angeklagte an. Auf der Toilette einer Kneipe am Marktplatz sei es dann zu einer verbalen Provokation gekommen, die draußen auf dem Marktplatz in einer körperlichen Auseinandersetzung endete, bei dem der gleichaltrige Freund, der die Gruppenreise gebucht hatte, verletzt wurde.

Keine bleibenden Schäden – Tritte gegen Kopf nicht nachweisbar

Der 22-jährige beteuerte: „Ich habe ihn aber nicht gegen den Kopf, sondern nur in den oberen Rücken getreten.“ Das Opfer, das als Zeuge bei der Gerichtsverhandlung, sagte nichts Gegenteiliges aus. „Ich lag am Boden und habe einen Tritt oder Schlag im Schulter-Kopf-Bereich gespürt“, sagte der Auszubildende aus Wipperfürth.

Von der Schlägerei habe er keine bleibenden Schäden davongetragen und auch keine Anzeige gegen seinen früheren Kumpel erstattet. Zudem hatte sich der Angeklagte telefonisch bei ihm entschuldigt. Der Kontakt zwischen den ehemaligen Freunden war dennoch abgebrochen. Auch im Gerichtssaal würdigten sie sich keines Blickes.

Da ein Tritt gegen den Kopf nicht bewiesen werden konnte und auch das Opfer der Auseinandersetzung keinen Wert auf eine Bestrafung des Angeklagten legte, stellte der Richter das Verfahren gegen den 22-Jährigen mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein. „Ich denke, das Verfahren hat ausreichend Eindruck bei Ihnen hinterlassen“, sagte der Richter zu dem Angeklagten, der seine Auslagen und die Verfahrenskosten selber zahlen muss.

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