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Neue GebührenWipperfürther Rat beschließt Musikschulkompromiss

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Die Hand der einer elfjährigen Musikschülerin von der Musiklehrerin beim Geigespiel korrigiert.

Fast jeder zweite Schüler der Musikschule wohnt nicht in Wipperfürth.

Auswärtige Schüler und Erwachsene zahlen künftig mehr. Die Entscheidung über eine allgemeine Gebührenerhöhung wird noch einmal vertagt.

Über kaum ein anderen Thema wurde in Wipperfürth in den vergangenen Jahren so kontrovers diskutiert wie über die Musikschule. Am Dienstagabend stimmte der Rat auf Antrag der Grünen für einen Kompromiss, der von einer breiten Mehrheit angenommen wurde. Die SPD votierte dagegen. Ihr eigener Antrag, der sich unter anderem gegen einen Auswärtigentarif wandte und nochmals ein klares Bekenntnis des Rates zur Schule forderte, fand keine Mehrheit.

Fast jeder zweite Schüler der Musikschule wohnt nicht in Wipperfürth, sondern kommt aus einer der Nachbarkommunen. Alle Auswärtigen müssen ab 1. Januar 2027 einen Sondertarif von plus zehn Prozent zahlen. Davon ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler der Bläserklassen. Teurer wird der Unterricht auch für Erwachsene, hier erhebt die Stadt einen Zuschlag von plus 15 Prozent. Dieser gilt nicht für Schüler, Studierende und Azubis unter 27.

Gespräche mit Kürten abwarten

Diese Punkte waren bereits im Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur mit dem Stimmen von CDU und AfD beschlossen worden. Der Grünen-Antrag unterscheidet sich aber in einem wesentlichen Punkt. Die zunächst ebenfalls beschlossene, allgemeine Gebührenerhöhung zum 1. Januar 2027 von plus zehn Prozent wird erst einmal ausgesetzt. Stattdessen sollen Verwaltung und Musikschulleitung gemeinsam einen Vorschlag zur Anpassung der allgemeinen Gebühren erarbeiten, unter Berücksichtigung der Anmelde- und Lehrerzahlen zum 1. September 2026.

Dabei sollen die finanziellen Auswirkungen der Kündigung durch die Gemeinde Marienheide und der laufenden Gespräche mit Kürten berücksichtigt werden. Geprüft werden soll zudem eine finanzielle Beteiligung von Ensemblemitgliedern, die keinen Unterricht erhalten. Der Fachausschuss soll im November entscheiden, ob zum 1. Januar 2027 eine allgemeine Gebührenerhöhung kommt. Sarah Menger, Leiterin des Schulamts, erklärte auf Nachfrage, dass in diesem Fall den Schülern ein Sonderkündigungsrecht zustehe.

Dieter Voß (CDU) betonte, dass die Politik „felsenfest“ hinter der Musikschule stehe. Doch das Defizit habe sich aufgrund der Umsetzung des „Herrenberg“-Urteils fast verdreifacht. Er erinnerte daran, dass der Rat eine Kompensation der Mehrkosten beschlossen habe. „Wollen wir die Musikschule langfristig erhalten, müssen wir sie finanziell solide aufstellen.“

Bärbel Schröder (SPD) warnte vor dem Glauben, dass höhere Gebühren automatisch zu höheren Einnahmen führen. Im Fall verstärkter Kündigungen könne genau das Gegenteil passieren.