1,9 PromilleGladbacher Justiz stellt betrunkenem Radfahrer Betreuer zur Seite

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Ein Rettungswagen fährt zu einem Einsatz.

Ein Rettungswagen fährt zu einem Einsatz. (Symbolfoto)

Ein 19-jähriger Gladbacher ist mit 1,9 Promille auf dem Pedelec erwischt worden. Nun stand er wegen vorsätzlicher Trunkenheit vor Gericht.

Wegen Alkohol am Steuer werden meistens Auto- oder Motorradfahrer verurteilt, wenn sie mit zu viel Promille ihr Kraftfahrzeug steuern. Dass man jedoch auch als Fahrrad- oder Pedelecfahrer richtig Ärger bekommen kann, wenn man sich sternhagelvoll in den Straßenverkehr begibt, auch dann, wenn es nicht zum Unfall kommt, hat jetzt der 19-jährige Bergisch Gladbacher Johannes T. erfahren – und das nicht zum ersten Mal.

Johannes, der nach seinem Realschulabschluss im Moment offenbar nicht so recht etwas mit sich anzufangen weiß, hat sich mit bemerkenswerten 1,92 Promille in Bergisch Gladbach aufs Pedelec gesetzt und ist von der Polizei gestoppt worden, bevor etwas passiert ist.

Bei der Promillezahl glaube ich nicht mehr an sieben Bier.
Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe Bergisch Gladbach

Da er erst kurz zuvor bereits einmal wegen fahrlässiger Trunkenheit in Bergisch Gladbach vor Gericht gestanden hat und ein früheres Verfahren wegen derselben Sache noch eingestellt worden ist, geht die Staatsanwaltschaft dieses Mal schärfer an die Sache und klagt ihn wegen „vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr“ an.

Da Johannes, der in Wirklichkeit anders heißt, jedoch andererseits das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, wirken Gericht, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe zugleich auch pädagogisch auf ihn ein. „Bei der Promillezahl glaube ich nicht mehr an sieben Bier“, sagt ihm der Bergisch Gladbacher Jugendgerichtshelfer auf den Kopf zu. Immerhin widerspricht Johannes ihm nicht.

Alkoholproblem in jungen Jahren

Zur Sprache im Prozess kommt auch Johannes' Werdegang: Normale Kindergartenzeit, normaler Realschulabschluss, aber gleichwohl schwierige familiäre Verhältnisse, die ihn bei seinem Großvater aufwachsen lassen. Offenbar erlebt Johannes im Wechsel gute und schlechte Phasen - und hat in seinen jungen Jahren schon ein Alkoholproblem.

„Du schaffst es nicht allein“, spricht der Jugendgerichtshelfer in der Verhandlung weiter Klartext und schlägt vor, ihm für ein Jahr einen Betreuer zur Seite zu stellen. Staatsanwältin und Richterin folgen dem Vorschlag. Die Staatsanwältin geht bei der Einordnung der Trunkenheitsfahrt nur noch von einer fahrlässigen Tat aus, da sich für einen Vorsatz keine Beweise gefunden hätten und fordert eine Verwarnung mit der einjährigen Betreuung als Auflage. Von einer Führerscheinsperre für den bislang führerscheinlosen jungen Mann sieht sie ab, da „ein Pedelec kein Kraftfahrzeug“ sei.

Richterin Pauline Willberg entspricht der Forderung, beurteilt den 19-Jährigen nach Jugendrecht und macht ihn auch darauf aufmerksam, dass ihm nach Erwachsenenstrafrecht bis zu ein Jahr Haft geblüht hätte. Was er getan habe, sei äußerst gefährlich gewesen. Der junge Mann nimmt das Urteil sofort an, die Staatsanwältin ebenfalls; es ist damit rechtskräftig.

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