Aus Sicht der Stadtverwaltung gibt es derzeit keine rechtliche Grundlage für einen Widerspruch.
Bergisch GladbachStadt verschickt Bescheide für Grundsteuer 2026 trotz ungeklärter Rechtslage

Die Grundsteuer in Bergisch Gladbach wird erhöht.
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Seit diesem Jahr gilt in Deutschland die neue Grundsteuer. Schon die Erhebung der Daten hatte zuvor für viel Verwirrung gesorgt. Am Freitag, 9. Januar, verschickt die Stadt Bergisch Gladbach nun die rund 42.000 Bescheide für 2026. Aus Sicht der Stadtverwaltung gibt es derzeit keine rechtliche Grundlage für einen Widerspruch.
Trotz des Urteils des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, nach dem angefochtene Bescheide mit differenzierten Hebesätzen in vier Kommunen in Nordrhein-Westfalen aufgehoben wurden. Auch Bergisch Gladbach macht, wie berichtet, Gebrauch von differenzierten Hebesätzen für Wohnimmobilien (598 Prozentpunkte) und für Nichtwohngebäude/Gewerbe sowie unbebaute Grundstücke (873 Prozentpunkte). In einer Pressemitteilung betont die Stadtverwaltung erneut: „Damit ist die Veränderung der Grundsteuer aufkommensneutral, das bedeutet, dass die Stadt keine Mehreinnahmen erzielt.“
Das Urteil von Gelsenkirchen hat laut Verwaltung keine Auswirkungen
Das Urteil von Gelsenkirchen habe erstmal keine Auswirkungen auf die Bescheide für 2025 und 2026, da nur die Situation in den vier klagenden Städten (Gelsenkirchen, Essen, Bochum und Dortmund) beleuchtet worden sei, erläutert Stadtsprecherin Daniela Fobbe-Klemm. Zudem sei die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen noch nicht rechtskräftig, da eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht NRW und eine sogenannte Sprungrevision zugelassen wurde.
Damit gelange der Rechtsstreit direkt bei der letzten Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht. Erst dann, wenn der Fall höchstrichterlich entschieden werden sollte, so die Stadtverwaltung, müsste das Land gegebenenfalls die gängige Praxis im ganzen Bundesland neu vergeben. Deshalb mache ein vorsorglicher Widerspruch gegen den Bescheid 2026 keinen Sinn, so die Verwaltung. Es fehle die rechtliche Grundlage.
Stadt rät dazu, Widersprüche ruhend zu stellen
Sollte der Stadtrat im März eine Erhöhung der Grundsteuer B mit Wirkung vom 1. Januar 2026 beschließen, würden die neuen Hebesätze durch einen geänderten Grundsteuerbescheid umgesetzt. In diesem Fall würde der bisherige seine Gültigkeit verlieren und laufende Widerspruchsverfahren würden eingestellt werden.
Deshalb rät die Stadtverwaltung jedem, der Widerspruch einlegt, diesen ruhend zu stellen, bis die Gerichte Klarheit geschaffen haben, wie es in NRW weitergehe. Grundbesitzende sollten wissen, dass ein Widerspruch die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer nicht aufhebe.
Die Besonderheit des differenzierten Hebesatzes für Wohn- und nicht wohnlich genutzte Immobilien hatte die Politik im März 2025 mehrheitlich beschlossen – gegen die Empfehlung der Stadtverwaltung. Was die Gladbacher erwartet, erläuterte Kämmerer Thore Eggert in einem Pressegespräch Ende Dezember 2025.
Demnach gibt es eine Erhöhung der Grundsteuer um 100 Prozentpunkte. Dies resultiere zum einen aus der Umstellung der Grundsteuer in der Berechnung der Grundstücks-Messwerte (25 Punkte) und zum anderen aus rückwirkenden Beschlüssen zur freiwilligen Haushaltssicherung der Stadt (75 Punkte).
Zahlen müssen die Grundsteuer alle Eigentümer von Immobilien, seien es Häuser oder Wohnungen, gewerbliche Gebäude oder unbebaute Grundstücke. Allerdings betrifft sie indirekt auch die Mieter. Denn die Ausgaben für die Grundsteuer können Vermieter in voller Höhe bei den Nebenkosten umlegen.

